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Rathaus

Integrierte kommunale Entwicklungskonzepte für die Orgelstadt Borgentreich und für die Stadt Willebadessen - IKEK -

Die Orgelstadt Borgentreich und die Stadt Willebadessen haben die gesellschaftlichen Entwicklungen erkannt und werden integrierte kommunale Entwicklungskonzepte (IKEK) erarbeiten, um den zukünftigen Herausforderungen entgegentreten zu können. Um Synergieeffekte besser nutzen zu können möchten die beiden Städte dieses zeitgleich in interkommunaler Zusammenarbeit aufstellen.

Protokoll Träger öffentlicher Belange

Protokoll Träger öffentlicher Belange IKEK (PDF, 2.9 MB)

Protokolle Steuerungsgruppen

Steuerungsgruppe Protokoll 24.08.2016 (PDF, 4.4 MB)

Steuerungsgruppe Protokoll 28.11.2016 (PDF, 1.9 MB)

Protokoll IKEK-Foren

Protokoll IKEK Forum (PDF, 2.8 MB)

Protokoll zweites IKEK Forum (PDF, 7.5 MB)

Protokolle IKEK Stadt- / Dorfwerkstätten

Protokoll_Dorfwerkstadt_Borgentreich (PDF, 358 kB)

Protokoll_Dorfwerkstadt_Borgentreich_gesamt (PDF, 2.3 MB)

Protokoll_Dorfwerkstadt_Borgholz_Natingen (PDF, 355 kB)

Protokoll_Dorfwerkstadt_Bühne (PDF, 726 kB)

Protokoll_Dorfwerkstadt_Großeneder_Lütgeneder (PDF, 357 kB)

Protokoll_Dorfwerkstadt_Körbecke_Rösebeck (PDF, 732 kB)

Protokoll_Dorfwerkstadt_Manrode_Muddenhagen (PDF, 193 kB)

Protokoll_Dorfwerkstadt_Natzungen-Drankhausen (PDF, 378 kB)

Protokolle der Ortsrundgänge

Ortsrundgang Borgentreich (PDF, 4.5 MB)

Ortsrundgang Borgholz (PDF, 3.7 MB)

Ortsrundgang Bühne (PDF, 2.8 MB)

Ortsrundgang Drankhausen (PDF, 2.2 MB)

Ortsrundgang Großeneder (PDF, 3.4 MB)

Ortsrundgang Körbecke (PDF, 4.7 MB)

Ortsrundgang Lütgeneder (PDF, 4.2 MB)

Ortsrundgang Manrode (PDF, 3.3 MB)

Ortsrundgang Muddenhagen (PDF, 4.1 MB)

Ortsrundgang Natingen (PDF, 2.1 MB)

Ortsrundgang Natzungen (PDF, 3.9 MB)

Ortsrundgang Rösebeck (PDF, 2.6 MB)

 

Die Verschiebungen der Altersstruktur und der Rückgang der Bevölkerung als Folge des demografischen Wandels haben vor beiden Städten nicht Halt gemacht. Diese Veränderungen bringen sehr viele Fragen und Notwendigkeiten mit sich, denen sich die Städte nicht verschließen dürfen. In diesem Zusammenhang soll das bürgerschaftliche Engagement noch mehr gefördert werden.

Die Städte sind heute gefordert, ihre Stadtbezirke attraktiv zu halten und zu gestalten. Sie müssen auch den Umgang mit den Leerständen und die Stärkung der Innenbereiche überdenken. Die Weiterentwicklung des Tourismus und die Freizeitgestaltung nehmen heute für jeden Bürger-/innen einen hohen Stellenwert ein und müssen vor Ort angeboten und gefördert werden.

Somit soll das IKEK in beiden Städten die verkehrlichen, wirtschaftlichen, touristischen, kulturellen und städtebaulichen Gegebenheiten durch geeignete Aktivitäten und Maßnahmen verbessern, um die gesamtgemeindliche Entwicklung nachhaltig zu stärken und zukunftsfähig zu entwickeln.

Durch die Erarbeitung des IKEK werden Lösungen und Strategien aufgezeigt, so dass sich beide Städte den Herausforderungen in der Zukunft stellen können. Nur durch ein IKEK werden die Städte im Rahmen der Förderkulisse in die Lage versetzt, entsprechende Förderanträge zu stellen.

Zwischenzeitlich liegt beiden Städten der Zuwendungsbescheid vor und das Planungsbüro ARGE Dorfentwicklung, vertreten durch den heute anwesenden Geschäftsführer Hartmut Lüdeling werden auf Grund einer durchgeführten Angebotseinholung das IKEK mit beiden Städten entwickeln.

Ziel ist es, mit den wesentlichen kommunalen Akteuren und unter Beteiligung der Bürger-/innen eine zukunftsfähige Rahmenkonzeption auf der Grundlage einer Stärken-Schwäche-Analyse für die Orgelstadt Borgentreich mit seinen elf Stadtbezirken zu erarbeiten.

Bei der Erarbeitung des IKEK sollten folgende Haupthandlungsfelder im Vordergrund stehen:

  • Städtebauliche Entwicklung und Leerstand
  • Soziale Infrastruktur und Gesundheitswesen
  • Bürgerschaftliches Engagement
  • Bildung
  • Verkehr
  • Energie / Klima / Ressourcenschutz
  • Technische Infrastruktur
  • Wirtschaft
  • Tourismus
  • Landschaft
  • Kultur / Brauchtum
  • Freizeit

Die aufgezeigten Herausforderungen bilden die Grundlage für die Erarbeitung eines integrierten kommunalen Entwicklungskonzepts und bestimmen die zu definierende Zielsetzung.

Für die weitere Entwicklung der Städte Borgentreich und Willebadessen ist die Teilnahme an dem Aufstellungsprozess im Rahmen des IKEK von großer Bedeutung. Die Rahmen- und Zielkonzeption soll Perspektiven für die Entwicklung aller Stadtbezirke aufzeigen, Orientierungshilfen bei konkreten Standortentscheidungen geben, sowie Maßstäbe zur Schwerpunkt- und Prioritätensetzung bieten. Die vereinbarten Ziele und die hieraus abgeleiteten Maßnahmen fließen in das IKEK ein. Es versieht die Maßnahmen mit Zeit- und Finanzbezug, definiert ihre Bedeutung für die gesamte Ortskernentwicklung der kommenden Jahre. Der „Mehrwert“ des integrierten Handelns mit der Verknüpfung der Maßnahmen und des öffentlichen Engagements wird sichtbar.

Das Entwicklungskonzept wird in die künftige Finanzplanung mit einfließen. Es ist die Grundlage und Voraussetzung für die Akquirierung von weiteren Fördermitteln.

Informationpflichten gemäß gemäß §§ 19 VOB/A und VOL/A

Bekanntgabe eines erteilten Auftrages gemäß § 19 Abs. 5 bzw. § 20 Abs. 3 VOB/A und § 19 VOL/A Abs. 2 (Ex-Post-Transparenz)

Die Orgelstadt Borgentreich ist als öffentliche Auftraggeberin gehalten, Auftragsvergaben nach Durchführung einer beschränkten Ausschreibung oder einer freihändigen Vergabe zu veröffentlichen, wenn der Auftragswert einen bestimmten Wert erreicht oder überschreitet.

Gemäß VOB/A § 19 Abs. 5 bzw. § 20 Abs. 3 ist vorgesehen, dass nach Zuschlagerteilung bei beschränkten Ausschreibungen mit einem Auftragswert über 25.000,-- Euro (ohne Umsatzsteuer) und zusätzlich bei freihändigen Vergaben mit einem Auftragswert über 15.000,-- Euro (ohne Umsatzsteuer) und gemäß VOL/A § 19 Abs. 2 bei beschränkter Ausschreibung mit einem Auftragswert über 25.000,-- Euro (ohne Umsatzsteuer) im Sinne einer transparenten Vergabe zu informieren ist.

Die Veröffentlichungen dienen der Vorbeugung gegen mögliche Unrechtmäßigkeiten, wie Korruption oder ungerechtfertigte Bevorzugung ortsansässiger / ortsnaher Unternehmen. Die Dauer der Veröffentlichung beträgt bei Vergaben nach VOB/A mind. sechs Monate, bei Vergaben nach VOL/A mind. drei Monate.

Information über die Erteilung eines Auftrages gemäß § 19 Abs. 2 VOL / A

Öffentlicher Auftraggeber:

Name: Orgelstadt Borgentreich
Der Bürgermeister
Fachbereich III
- Bauen und Stadtentwicklung -    
Straße, PLZ, Ort: Am Rathaus 13, 34434 Borgentreich
Sachbearbeiterin: Frau Tewes
Telefon: 0 56 43 / 8 09 40
E-Mail: elvira.tewes@borgentreich.de
        
Vergabeverfahren: VOL
    
Auftragsvergabe: Erstellung eines integrierten kommunalen Entwicklungskonzeptes für die Orgelstadt Borgentreich und die Stadt Willebadessen    
Ort der Ausführung:    mit der Bürgerschaft in den Städten
Borgentreich und Willebadessen
        
Beauftragtes Unternehmen:
        
Name: ARGE Dorfentwicklung
Jung, Lüdeling & Partner GbR
Straße: Vechtestraße 2
Ort: 33775 Versmold