Bis zum 01. März 2010 können noch Anträge eingereicht werden
Förderung von Jugend- und Altenarbeit in der Borgentreicher Kernstadt durch die Stiftung "Armenhospital Borgentreich"
Zur Geschichte
Im Buch "Geschichtliche Nachrichten über Stadt und Pfarrei Borgentreich in Westfalen", von Clemens Brilon, aus dem Jahre 1919, erläutert der Autor auch die Stiftungen der Stadt Borgentreich. Die älteste Stiftung, das Armenhospital wurde am 19. Mai 1395 gegründet.
Die Stifter verfolgten mit dieser den Zweck, den armen, schwachen und bedürftigen Bewohnern der Stadt zu helfen.
Während der Säkularisation 1803 wurden Klöster und kirchliche Stiftungen größtenteils aufgehoben. Die weltlichen Stiftungen für die Armen wurden jedoch wohlweislich bestehen gelassen. Sie waren im Interesse der öffentlichen Wohlfahrt des preußischen Staates. Daher wurden sie von diesem befürwortet und unterstützt.
Aus diesem Grund existiert heute noch die Stiftung mit ihrem Stiftungszweck von 1395.
Durch die soziale Gesetzgebung des Deutschen Staates ist dieser Zweck heute praktisch entfallen.
Damit die Erträge aus dem existierenden Stiftungsvermögen sinnvoll genutzt werden können, hat der Rat der Stadt Borgentreich im Jahr 2001 eine neue Satzung für diese Stiftung erlassen.
Heute ist die „Stiftung Armenhospital Borgentreich“ eine rechtsfähige Stiftung des bürgerlichen Rechts und hat ihren Sitz in Borgentreich.
Die Stiftung ist selbstlos tätig und verfolgt in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
Die Mittel der Stiftung dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.
Sinn und Zweck dieser Stiftung ist die Förderung der Jugend- und Altenarbeit in der Kernstadt Borgentreich.
Unterstützt werden können z.B.
- Jugendbegegnungsstätten und Jugendberatungsstellen
- integrative Maßnahmen für sozial benachteiligte Jugendliche
- die Vermittlung von ambulanten Pflegediensten, Beschaffung einer altersgerechten Wohnung
- Hilfe zum Besuch von Veranstaltungen oder Einrichtungen, die der Unterhaltung, Bildung älterer und jüngerer Menschen dienen
Antragstellung für eine Förderung
Förderungsanträge sind mit einer Begründung über Art und Verwendung zu versehen.
Die Anträge sind bis zum o1. März 2010 einzureichen an:
Stiftung Armenhospital
Andreas Geihsen
1. Vorsitzender
Westring 1
34434 Borgentreich
Der Vorstand entscheidet über die Förderfähigkeit eines Antrages. Die Ablehnung bzw. Zustimmung wird schriftlich ohne Angabe von Gründen mitgeteilt.
Spenden
Die Stiftung Armenhospital Borgentreich ist als gemeinnützig vom Finanzamt anerkannt. Sie ist daher zur Ausgabe von Spendenquittungen berechtigt.
Spenden können Sie unter der Angabe des Verwendungszwecks „Armenhospital Borgentreich“ auf die Kontonummer 2 700 015 800 der Stadt Borgentreich BLZ 474 600 28 bei Volksbank Warburger Land eG, in Borgentreich. Bitte geben Sie Ihre Adresse an, damit Ihnen umgehend eine Spendenquittung zugestellt werden kann.
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Fahrplanauskunft
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