Vorläufiger Personalausweis
In Verbindung mit dem vorläufigen Personalausweis wird gleichzeitig der "endgültige" Personalausweis beantragt.
Der vorläufige Personalausweis (höchstens 3 Monate gültig) wird in der Regel sofort ausgestellt, wenn alle benötigten Unterlagen vorliegen. Dieser ist abzugeben, wenn Sie den "endgültigen" Ausweis abholen.
Gebühren
Benötigte Unterlagen
- Ihren alten Personalausweis, Reisepass oder Kinderreisepass/Kinderausweis (auch wenn diese Dokumente ungültig sind)
- ein aktuelles biometrietaugliches Passfoto