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Personenstandswesen

Unter Personenstand versteht man alle Daten über Geburt, Eheschließung, Begründung einer Lebenspartnerschaft und Tod, sowie damit in Verbindung stehende familien- und namensrechtlichen Tatsachen einer Person. Zuständig für das Personenstandswesen ist das Standesamt. Über die in seinem Zuständigkeitsbereich beurkundeten Personenstandsfälle, stellt das Standesamt Urkunden aus.