Vergnügungssteuer
Spielgerätesteuer
Steuersätze für Spielgeräte in Spielhallen oder ähnlichen Unternehmen je Apparat und angefangenen Monat
• Apparate ohne Gewinnmöglichkeit: 35,00 ¤
Steuersätze für Spielgeräte in Gastwirtschaften, Beherbergungsbetrieben, Vereins-, Kantinen- oder ähnlichen Räumen sowie an anderen für jeden zugänglichen Orten je Apparat und angefangenen Monat
• Apparate ohne Gewinnmöglichkeit: 25,00 ¤
In Spielhallen, Gastwirtschaften und an sonstigen Orten beträgt bei Apparaten, mit denen Gewalttätigkeiten gegen Menschen und/oder Tiere dargestellt werden oder die die Verherrlichung oder Verharmlosung des Krieges oder pornographische und die Würde des Menschen verletzende Praktiken zum Gegenstand haben der Steuersatz 500,00 ¤ je Apparat und angefangenem Monat:
Vergnügungssteuer für Vergnügungen besonderer Art
- Tanzveranstaltungen gewerblicher Art
- Striptease-Vorführungen und Darbietungen ähnlicher Art
- Vorführungen von pornographischen und ähnlichen Filmen oder Bildern
- Ausspielungen von Geld oder Gegenständen in Spielklubs, Spielkasinos und ähnlichen Einrichtungen