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Urkunden

Das Standesamt stellt Urkunden aus seinen Personenstandsregistern aus.

Registerarten

Urkunden, mehrsprachige Urkunden, beglaubigte Abschriften oder Ausdrucke werden aus folgenden Bereichen erstellt.

  • Geburtenregister
  • Eheregister
  • Lebenspartnerschaftsregister
  • Sterberegister

Sie können Urkunden persönlich (Personalausweis vorlegen), telefonisch, schriftlich, durch eine bevollmächtigte Person oder per E-Mail beantragen.

Antragsvoraussetzungen

Urkunden/Auskünfte kann man nur für

  • sich selbst
  • den Ehegatten (=bereits verheiratet, nicht für den/die Verlobte/n)
  • die Eltern
  • die Kinder erhalten

Urkunden werden nur an berechtigte Personen verschickt, auch wenn sie von jemand anderen bestellt werden.

Behörden erhalten Urkunden/Auskünfte nur im Rahmen ihrer Zuständigkeit, andere Personen nur, wenn eine Vollmacht eines Berechtigten vorliegt (Ausweis des Vollmachtgebers ist mitzubringen) oder wenn ein rechtliches Interesse nachgewiesen wird.

Gebühren

Die erste Urkunde kostet 10,00 €, jede weitere 5,00 €.