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Ortsheimatpflege

Ortsheimatpfleger/innen

Die Ortsheimatpfleger/innen sollen nach Möglichkeit in allen Orten Westfalens, d.h. in Städten, in Gemeinden und in Gemeinde- und Stadtteilen, vorhanden sein. Es ist für die Ortsheimatpfleger/innen von Vorteil, wenn sie in den Vorstand des jeweiligen Heimatvereins eintreten. Des weiteren sollte die Mitgliedschaft im Westfälischen Heimatbund bestehen, damit die Ortsheimatpfleger /innendas damit verbundene Stimmrecht im Heimatbund erwerben. Die Ortsheimatpfleger/innen werden vom Kreisheimatpfleger bestellt.

Die Bestellung zum Ortsheimatpfleger bzw. zur Ortsheimatpflegerin erfolgt ohne zeitliche Begrenzung oder für eine bestimmte Zeit (mindestens aber 4 Jahre). Eine Wiederbestellung ist allerdings möglich.

 

Telefon: 05643 449
Mobil: 0170 5627909
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Telefon: 05645 409
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Telefon: 05645 338
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Telefon: 05644 8240
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Telefon: 05643 1533
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Telefon: 05643 1722
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Telefon: 05645 323
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Aufgaben  

Zu den wesentlichen Aufgaben der Ortsheimatpfleger gehört die Sicherung der Umwelt als natürliche Lebensgrundlage.

Die Ortsheimatpfleger sollen unter Berücksichtigung der örtlichen Gegebenheiten in folgenden Sachgebieten tätig werden:

  • Natur und Landschaft

  • Ortsgeschichte
  • Boden- und Baudenkmalpflege
  • Baupflege
  • Volkskunde
  • Schrifttum
  • Niederdeutsche Sprachpflege
  • Jugendarbeit/Zusammenarbeit mit Schulen