Anmeldung bei der Meldebehörde
Wenn Sie neu nach Borgentreich gezogen sind, sind Sie nach dem Bundesmeldegsetz verpflichtet, sich innerhalb von zwei Wochen im Borgentreicher Bürgerbüro anzumelden. Dies gilt auch für den sogenannten 2. Wohnsitz. Die Anmeldung ist mit allen unten angegebenen Unterlagen persönlich abzugeben.
Gebühren
Die Anmeldung ist gebührenfrei.
Benötigte Unterlagen
Für die Anmeldung benötigen Sie:
- den Personalausweis und Reisepass (falls vorhanden) und die Geburtsurkunde
- bei Kindern den Kinderausweis und die Geburtsurkunde
- Einverständniserklärung der Sorgeberechtigten anlässlich des Umzugs eines oder mehrerer minderjährigen/r Kindes/r, wenn nur eine sorgeberechtigte Person mit dem Kind/ Kindern umzieht.
- bei Familien das Familienstammbuch
- bei Geschiedenen das Scheidungsurteil
- bei Verwitweten die Sterburkunde
- Wohnungsgeberbescheinigung
Rechtsgrundlagen (Allgemein)
Bundesmeldegsetz