Auskunft aus dem Melderegister
Auf persönliche oder schriftliche Anfrage gibt die Meldebehörde folgende Auskünfte aus dem laufenden Melderegister:
- Vor- und Familienname
- Anschriften
- Doktorgrad
Einfache Melderegisterauskunft
- Vor- und Nachname
- aktuelle Adresse oder
- Geburtsdatum
Erweiterte Melderegisterauskunft
Wer bei einer Anfrage ein rechtliches oder berechtigtes Interesse glaubhaft machen kann, z.B. durch Angabe der Klageart, Vorlage der Kopie eines Schuldtitels, bekommt vom Sachgebiet Bürgerbüro eine erweiterte Melderegisterauskunft, die zusätzlich folgende Daten umfaßt:
- Tag und Ort der Geburt
- frühere Vor- und Familiennamen
- Familienstand (nur die Angabe, ob verheiratet oder nicht)
- Staatsangehörigkeiten
- frühere Anschriften
- Tag des Ein- und Auszuges
- gesetzliche Vertreter
- Sterbetag und -ort
Gebühren
Einfache Melderegisterauskunft:
11,00 Euro je Betroffenen
Erweiterte Melderegister-Auskunft:
15,00 Euro je Betroffenen
Die Gebühr ist bei schriftlichen Anfragen als Verrechnungsscheck beizufügen.