Kinderreisepass
Den Antrag auf Ausstellung bzw. Verlängerung eines Kinderreisepasses müssen die Personensorgeberechtigten (Mutter und Vater oder Betreuer/in) stellen. Falls nur ein Elternteil vorspricht, ist eine gleichlautende schriftliche Erklärung der/des weiteren Personensorgeberechtigten und deren/dessen Personalausweis oder Pass vorzulegen. Ist die Ehe geschieden, wird der Sorgerechtsbeschluss und bei Bestehen einer Betreuung die Bestallungsurkunde benötigt. Beides stellt das Amtsgericht aus. Steht die elterliche Sorge allein einem Elternteil zu, so hat dieser eine schriftliche Auskunft des Jugendamtes vorzulegen, dass keine Sorgeerklärung nach § 1626 a Bürgerliches Gesetzbuch abgegeben wurde. Dies gilt nicht, wenn das Sorgerecht durch eine richterliche Entscheidung bestimmt wurde oder ein Elternteil verstorben ist.
Der Kinderreisepass wird in der Regel sofort ausgestellt. Die Gültigkeit beträgt ein Jahr. Bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres ist die Ausstellung eines Kinderreisepasses möglich. Ab 12 Jahren kann ein Personalausweis beantragt werden.
Der Kinderreisepass wird in der Regel sofort ausgestellt. Die Gültigkeit beträgt ein Jahr. Bis zur Vollendung des 12. Lebensjahres ist die Ausstellung eines Kinderreisepasses möglich. Ab 12 Jahren kann ein Personalausweis beantragt werden.
Gebühren
13,00 €
Verlängerung/Änderung:
6,00 €
Benötigte Unterlagen
Sie benötigen
für die Neuausstellung
für die Neuausstellung
- die Geburts- bzw. Abstammungsurkunde (stellt das Standesamt des Geburtsortes aus)
- ein neues Lichtbild (biometrietauglich) und Anwesenheit des Kindes (Größe, Augenfarbe, evtl. Unterschrift)
- ein neues Lichtbild (biometrietauglich), den zu verlängernden Kinderreisepass und Anwesenheit des Kindes (Größe, Augenfarbe, Unterschrift)
- ein neues Lichtbild (biometrietauglich)
Rechtsgrundlagen (Allgemein)
Passgesetz