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Hundeabmeldung

Der Hundehalter hat den Hund innerhalb von zwei Wochen in den folgenden Fällen von der Hundesteuer abzumelden: 

Tod des Tieres,
Verlust des Tieres,
Abgabe des Tieres (Veräußerung oder Verschenkung)
Umzug in eine andere Stadt oder Gemeinde

Hierzu ist bitte das anliegende Formular „Hundeabmeldung“ zu verwenden.

Die entsprechende Hundesteuermarke für den abgemeldeten Hund ist bei der Orgelstadt Borgentreich abzugeben. 

Rechtsgrundlagen (Allgemein)

Hundegesetz für das Land NW - LHundG NW