Wohngeld
Bearbeitung von Wohngeldanträgen (Miet- und Lastenzuschüsse incl. Mietzuschüsse für Heimbewohner/innen). Die Bewilligungen erfolgen über das Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik in Düsseldorf.
Empfänger von Transferleistungen (Arbeitslosengeld II, Hilfe zum Lebensunterhalt - einschl. Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsunfähigkeit) haben grundsätzlich keinen Wohngeldanspruch.
Wichtige Unterlagen
Die vorzulegenden Unterlagen sind abhängig von den Besonderheiten des Einzelfalles. Es sind ggf. folgende Unterlagen notwendig:
- Wohngeld-/Lastenzuschussantrag
- Mietbescheinigung/-vertrag bzw. Nachweise über Wohnfläche und Belastungen (Zinsbescheinigung, öffentliche Steuern u. Abgaben, Versicherungen, pp.) für das Wohneigentum
Wohngeldrechner NRW
Wohngeldanspruch? Lassen Sie anonym berechnen, ob Sie Ansprüche haben! Ab sofort steht ein NRW-weiter Wohngeldproberechner für den Bürger auf der Homepage des Ministeriums für Bauen, Wohnen, Stadtentwicklung und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen (MBWSV NRW) zur Verfügung, mit dem Sie anonymisiert Ihren grundsätzlichen Wohngeldanspruch errechnen lassen können, ohne einen konkreten Antrag stellen zu müssen! Den Wohngeldrechner NRW finden Sie
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