Direkt zu:
Zum Aktivieren des Google-Übersetzers bitte klicken. Wir möchten darauf hinweisen, dass nach der Aktivierung Daten an Google übermittelt werden.
Mehr Informationen zum Datenschutz
Rathaus

Rechtlicher Hinweis

Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt, die durch Rechtsvorschrift vorgeschrieben sind, werden gemäß § 13 der Hauptsatzung der Orgelstadt Borgentreich vollzogen durch die Bereitstellung im Internet auf der Seite www.borgentreich.de. Davon ausgenommen sind ortsübliche Bekanntmachungen nach dem Baugesetzbuch,  die  im Bekanntmachungskasten  im  Eingangsaußenbereich des Rathauses, Am Rathaus 13, 34434 Borgentreich, durch Aushang vollzogen und nachrichtlich auf der in Satz 1 genannten Internetseite zusätzlich öffentlich bereitgestellt werden. Auf die erfolgte Bekanntmachung auf der Internetseite ist  ebenfalls  in  dem  öffentlichen  Bekanntmachungskasten  im Eingangsaußenbereich des Rathauses, Am Rathaus 13, 34434 Borgentreich,  für  die  Dauer  von  mindestens  einer  Woche nachrichtlich hinzuweisen.

Bekanntmachungen von Sitzungen des Rates und seiner Ausschüsse erfolgen im Ratsinformationssystem der Orgelstadt.

03.01.2017

Auslegung des Entwurfs der Haushaltssatzung der Orgelstadt Borgentreich für das Haushaltsjahr 2017

Der Entwurf der Haushaltssatzung der Orgelstadt Borgentreich mit Ihren Anlagen für das Haushaltsjahr 2017 liegt gem. § 80 Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV. NRW. S.666) in der zurzeit gültigen Fassung  ab dem 02.01.2017 während der Dauer des Beratungsverfahrens im Rat  während der Dienststunden (Montag bis Donnerstag von 8.00 - 12.30 Uhr und von 14.00 - 16.00 Uhr sowie am Freitag von 8.00 Uhr - 12.30 Uhr)  im Rathaus, Am Rathaus 13, Zimmer 24, öffentlich aus.

Zudem wird der Entwurf der Haushaltssatzung 2017 mit ihren Anlagen auf der Internetseite der Orgelstadt Borgentreich unter http://www.borgentreich.de/Rathaus-Politik/Rathaus/Finanzen zur Verfügung gestellt.

Gegen den Entwurf können Einwohner oder Abgabepflichtige bis zum 20.01.2017 Einwendungen erheben. Einwendungen können sowohl schriftlich bei der Stadtverwaltung, Am Rathaus 13, 34434 Borgentreich, als auch mündlich zu Protokoll gegeben werden. Über die Einwendungen beschließt der Rat in öffentlicher Sitzung.

Borgentreich, 21.12.2016

Rainer Rauch, Bürgermeister