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Rathaus

Rechtlicher Hinweis

Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt, die durch Rechtsvorschrift vorgeschrieben sind, werden gemäß § 13 der Hauptsatzung der Orgelstadt Borgentreich vollzogen durch die Bereitstellung im Internet auf der Seite www.borgentreich.de. Davon ausgenommen sind ortsübliche Bekanntmachungen nach dem Baugesetzbuch,  die  im Bekanntmachungskasten  im  Eingangsaußenbereich des Rathauses, Am Rathaus 13, 34434 Borgentreich, durch Aushang vollzogen und nachrichtlich auf der in Satz 1 genannten Internetseite zusätzlich öffentlich bereitgestellt werden. Auf die erfolgte Bekanntmachung auf der Internetseite ist  ebenfalls  in  dem  öffentlichen  Bekanntmachungskasten  im Eingangsaußenbereich des Rathauses, Am Rathaus 13, 34434 Borgentreich,  für  die  Dauer  von  mindestens  einer  Woche nachrichtlich hinzuweisen.

Bekanntmachungen von Sitzungen des Rates und seiner Ausschüsse erfolgen im Ratsinformationssystem der Orgelstadt.

Bekanntmachung des Gesamtabschlusses 2010 der Orgelstadt Borgentreich

Das gesamte Dokument fínden Sie in der Randspalte zum Download!

Der Rat der Orgelstadt Borgentreich hat in der Sitzung am 21.02.2017 die vollinhaltliche Übernahme des uneingeschränkten Bestätigungsvermerkes der Wirtschaftsprüfungsgesell­schaft Intecon GmbH durch den Rechnungsprüfungsausschuss zur Kenntnis genommen und gem. § 96 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Be­kanntmachung vom 14.Juli 1994 (GV. NRW. S. 666), in der zurzeit gültigen Fassung, wie folgt beschlossen:

a) Der Gesamtabschluss 2010 wird mit einer Gesamtbilanzsumme in Höhe von 87.335.301,92 € und einem Fehlbetrag in der Gesamtergebnisrechnung in Höhe von 224.161,83 € festgestellt.

b) b) Dem Bürgermeister wird gem. § 96 Abs. 1 GO NRW die vorbehaltlose Entlastung erteilt.