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Rathaus

Rechtlicher Hinweis

Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt, die durch Rechtsvorschrift vorgeschrieben sind, werden gemäß § 13 der Hauptsatzung der Orgelstadt Borgentreich vollzogen durch die Bereitstellung im Internet auf der Seite www.borgentreich.de. Davon ausgenommen sind ortsübliche Bekanntmachungen nach dem Baugesetzbuch,  die  im Bekanntmachungskasten  im  Eingangsaußenbereich des Rathauses, Am Rathaus 13, 34434 Borgentreich, durch Aushang vollzogen und nachrichtlich auf der in Satz 1 genannten Internetseite zusätzlich öffentlich bereitgestellt werden. Auf die erfolgte Bekanntmachung auf der Internetseite ist  ebenfalls  in  dem  öffentlichen  Bekanntmachungskasten  im Eingangsaußenbereich des Rathauses, Am Rathaus 13, 34434 Borgentreich,  für  die  Dauer  von  mindestens  einer  Woche nachrichtlich hinzuweisen.

Bekanntmachungen von Sitzungen des Rates und seiner Ausschüsse erfolgen im Ratsinformationssystem der Orgelstadt.

03.07.2017

Die Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB im der Gemarkung Manrode

Der Rat der Orgelstadt Borgentreich hat in seiner Sitzung am 13.06.2017 folgenden Beschluss gefasst:

Die Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB zur Einbeziehung von Außenbereichsflächen in die im Zusammenhang bebaute Ortslage des Stadtbezirkes Manrode wird gemäß § 10 BauGB als Satzung beschlossen.

Übereinstimmungserklärung gemäß § 2 Abs. 3 BekanntmVO NRW

Der Wortlaut der Ergänzungssatzung stimmt mit dem Beschluss des Rates der Orgelstadt Borgentreich überein. Der Beschluss des Rates der Orgelstadt Borgentreich über die Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB ist ordnungsgemäß zustande gekommen. Es ist nach § 2 Abs. 1 und 2 BekanntmVO NRW verfahren worden.

34434 Borgentreich, den 16.06.2017

Rainer Rauch

Bürgermeister

Bekanntmachungsanordnung gemäß § 2 Abs. 3 BekanntmVO NRW

Der Beschluss der Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB wird hiermit gemäß § 10 Abs. 3 BauGB öffentlich bekanntgemacht.

34434 Borgentreich, den 16.06.2017

Rainer Rauch

Bürgermeister

Mit dieser Bekanntmachung tritt die Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB zur Einbeziehung von Außenbereichsflächen in die im Zusammenhang bebaute Ortslage des Stadtbezirkes Manrode gemäß § 10 Abs. 3 BauGB in Kraft.

Die Ergänzungssatzung nach § 34 Abs. 4 Satz 1 Nr. 3 BauGB zur Einbeziehung von Außenbereichsflächen in die im Zusammenhang bebaute Ortslage des Stadtbezirkes Manrode einschließlich der Begründung und textlichen Festsetzungen kann während der während der Dienststunden, in der

Orgelstadt Borgentreich, Am Rathaus 13, Fachbereich III Bauen und Stadtentwicklung, Erdgeschoss, Zimmer 20, 34434 Borgentreich, montags bis donnerstags von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, sowie freitags von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr

von der Öffentlichkeit eingesehen werden. Über den Inhalt der Ergänzungssatzung wird auf Verlangen Auskunft erteilt.

Der Geltungsbereich der Ergänzungssatzung ist auf dem abgedruckten Übersichtsplan, der keine Planaussagen enthält, ersichtlich. Der Änderungsbereich betrifft das Grundstück Gemarkung Manrode, Flur 6, Flurstück 193.

Es wird auf folgendes hingewiesen:

§ 44 Abs. 3 und 4 Baugesetzbuch

Der Entschädigungsberechtigte kann Entschädigung verlangen, wenn die in den §§ 39 - 42 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind. Er kann die Fälligkeit des Anspruchs dadurch herbeiführen, dass er die Leistung der Entschädigung schriftlich bei dem Entschädigungspflichtigen beantragt.

Ein Entschädigungsanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von drei Jahren nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die in Absatz 3 bezeichneten Vermögensnachteile eingetreten sind, die Fälligkeit des Anspruchs herbeigeführt wird.