Rechtlicher Hinweis
Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt, die durch Rechtsvorschrift vorgeschrieben sind, werden gemäß § 13 der Hauptsatzung der Orgelstadt Borgentreich vollzogen durch die Bereitstellung im Internet auf der Seite www.borgentreich.de. Davon ausgenommen sind ortsübliche Bekanntmachungen nach dem Baugesetzbuch, die im Bekanntmachungskasten im Eingangsaußenbereich des Rathauses, Am Rathaus 13, 34434 Borgentreich, durch Aushang vollzogen und nachrichtlich auf der in Satz 1 genannten Internetseite zusätzlich öffentlich bereitgestellt werden. Auf die erfolgte Bekanntmachung auf der Internetseite ist ebenfalls in dem öffentlichen Bekanntmachungskasten im Eingangsaußenbereich des Rathauses, Am Rathaus 13, 34434 Borgentreich, für die Dauer von mindestens einer Woche nachrichtlich hinzuweisen.
Bekanntmachungen von Sitzungen des Rates und seiner Ausschüsse erfolgen im Ratsinformationssystem der Orgelstadt.
Jagdgenossenschaft Manrode - Reinertrag
Die Versammlung der Mitglieder der Jagdgenossenschaft Manrode hat am Freitag, dem 13.03.2026 in der Gastwirtschaft Lippold in Manrode stattgefunden.
Unter Punkt 4 der Tagesordnung wurde gemäß §§ 8 und 10 der Satzung der Jagdgenossenschaft sowohl von der Mehrheit der anwesenden und vertretenen Jagdgenossen als auch von der Mehrheit der bei der Beschlussfassung vertretenen Grundflächen beschlossen, den Reinertrag aus dem Geschäftsjahr 2026/2027 für die Anschaffung einer Bankettfräse, sowie für eine Rücklagenbildung Wildschaden zu verwenden. Vom Kontoguthaben sollen 5000 € in den Feldwegebau fließen. Der Beschluss vom 13.03.2026 wird hiermit gemäß den Vorschriften des § 10 Abs. 3 des Bundesjagdgesetzes in Verbindung mit § 16 der Satzung der Jagdgenossenschaft Manrode öffentlich bekannt gemacht. Auf § 10 Abs. 3 Bundesjagdgesetz und auf § 15 Abs. 4, Satz 3 der Satzung der Jagdgenossenschaft
wird verwiesen. Hiernach wird der Anspruch des Jagdgenossen auf Auszahlung seines Anteils am Reinertrag der Jagdnutzung nicht berührt, sofern er dem Beschluss vom 13.03.2026 nicht zugestimmt hat. Der Anspruch auf Auszahlung erlischt, wenn er nicht binnen einem Monat nach dieser Bekanntmachung beim Jagdvorstand, dem Vorsitzenden Bernhard Hengst, Trendelburger Straße 49, 34434
Borgentreich-Manrode, geltend gemacht wird.
Manrode, den 29.03.2026
gez. Bernhard Hengst, Vorsitzender
