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Rathaus

Rechtlicher Hinweis

Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt, die durch Rechtsvorschrift vorgeschrieben sind, werden gemäß § 13 der Hauptsatzung der Orgelstadt Borgentreich vollzogen durch die Bereitstellung im Internet auf der Seite www.borgentreich.de. Davon ausgenommen sind ortsübliche Bekanntmachungen nach dem Baugesetzbuch,  die  im Bekanntmachungskasten  im  Eingangsaußenbereich des Rathauses, Am Rathaus 13, 34434 Borgentreich, durch Aushang vollzogen und nachrichtlich auf der in Satz 1 genannten Internetseite zusätzlich öffentlich bereitgestellt werden. Auf die erfolgte Bekanntmachung auf der Internetseite ist  ebenfalls  in  dem  öffentlichen  Bekanntmachungskasten  im Eingangsaußenbereich des Rathauses, Am Rathaus 13, 34434 Borgentreich,  für  die  Dauer  von  mindestens  einer  Woche nachrichtlich hinzuweisen.

Bekanntmachungen von Sitzungen des Rates und seiner Ausschüsse erfolgen im Ratsinformationssystem der Orgelstadt.

09.06.2017

Jahresabschluss der Stadtwerke Borgentreich für das Wirtschaftsjahr 2015

Der Rat der Stadt Borgentreich hat am 21.2.2017 den Jahresabschluss und den Lagebericht zum 31.12.2015 der Stadtwerke Borgentreich festgestellt und beschlossen, den Jahresüberschuss von 361.573,31 € auf neue Rechnung vorzutragen und der Betriebsleitung und dem Betriebsausschuss Entlastung zu erteilen.

Die Anlagen finden Sie in der Randspalte zum Download!

Der Jahresabschluss 2015 wird hiermit öffentlich bekannt gemacht. Es liegen gem. § 26 Abs. 4 der Eigenbetriebsverordnung für das Land Nordrhein-Westfalen vom 16. November 2004 (GV. NW S. 644) die Jahresabschlussunterlagen (Bilanz zum 31.12.2015 mit Anlagennachweise sowie die Gewinn- und Verlustrechnung 2015) und der Lagebericht in der Zeit vom 01. April 2017 bis zur Feststellung des folgenden Jahresabschlusses im Rathaus in Borgentreich, Am Rathaus 13, Zimmer 13, während der Dienststunden öffentlich aus.

Borgentreich, den 13.03.2017

Christa Wiemers, Betriebsleiterin