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Rathaus

Rechtlicher Hinweis

Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt, die durch Rechtsvorschrift vorgeschrieben sind, werden gemäß § 13 der Hauptsatzung der Orgelstadt Borgentreich vollzogen durch die Bereitstellung im Internet auf der Seite www.borgentreich.de. Davon ausgenommen sind ortsübliche Bekanntmachungen nach dem Baugesetzbuch,  die  im Bekanntmachungskasten  im  Eingangsaußenbereich des Rathauses, Am Rathaus 13, 34434 Borgentreich, durch Aushang vollzogen und nachrichtlich auf der in Satz 1 genannten Internetseite zusätzlich öffentlich bereitgestellt werden. Auf die erfolgte Bekanntmachung auf der Internetseite ist  ebenfalls  in  dem  öffentlichen  Bekanntmachungskasten  im Eingangsaußenbereich des Rathauses, Am Rathaus 13, 34434 Borgentreich,  für  die  Dauer  von  mindestens  einer  Woche nachrichtlich hinzuweisen.

Bekanntmachungen von Sitzungen des Rates und seiner Ausschüsse erfolgen im Ratsinformationssystem der Orgelstadt.

05.09.2017

Neuverpachtung einer städt. Ackerfläche in der Gemarkung Bühne

Die nachfolgend aufgeführte städtische Pachtfläche soll vom 01.10.2017 bis zum 30.09.2028 neu verpachtet werden:

 

Lage des Grundstücks Flur Flurstücks-Nr Art Größe ha BWP Mindest-Pachtpreis EUR Zahlungs-ansprüche
Gemarkung Bühne              
Lammert 8 201 tlw. A 1.13.07 36 486,65 ja
Bisheriger Pächter:
Günther Engel
Bühne, Vitusstraße 4
             

Bei der Abgabe eines Pachtangebotes ist die Vorlage des letzten Berufsgenossenschaftsbescheides erforderlich. Gleichzeitig ist eine Erklärung abzugeben, dass eigene Flächen nicht verpachtet worden sind.

Die Neuverpachtung soll auf der Grundlage der Verpachtungsrichtlinien für die Orgelstadt Borgentreich meistbietend erfolgen.

Pachtinteressenten können ihr Angebot unter Angabe des Pachtpreises schriftlich oder zur Niederschrift bei der Orgelstadt Borgentreich, Herr Stromberg - Zimmer: 23 - Tel.: 05643-809-451 (für Rückfragen) einreichen.

Der letzte Abgabetermin ist der 29. Sept. 2017 -- (Dienstende: 12.30 Uhr) --