Rechtlicher Hinweis
Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt, die durch Rechtsvorschrift vorgeschrieben sind, werden gemäß § 13 der Hauptsatzung der Orgelstadt Borgentreich vollzogen durch die Bereitstellung im Internet auf der Seite www.borgentreich.de. Davon ausgenommen sind ortsübliche Bekanntmachungen nach dem Baugesetzbuch, die im Bekanntmachungskasten im Eingangsaußenbereich des Rathauses, Am Rathaus 13, 34434 Borgentreich, durch Aushang vollzogen und nachrichtlich auf der in Satz 1 genannten Internetseite zusätzlich öffentlich bereitgestellt werden. Auf die erfolgte Bekanntmachung auf der Internetseite ist ebenfalls in dem öffentlichen Bekanntmachungskasten im Eingangsaußenbereich des Rathauses, Am Rathaus 13, 34434 Borgentreich, für die Dauer von mindestens einer Woche nachrichtlich hinzuweisen.
Bekanntmachungen von Sitzungen des Rates und seiner Ausschüsse erfolgen im Ratsinformationssystem der Orgelstadt.
Poller im Stadtgebiet werden entfernt
Sperrmaßnahmen wie Sperrpfosten, Poller, Umlaufsperren, Absperrgeländer oder ähnliche Einrichtungen auf Radwegen bergen oftmals eine erhebliche Kollisions-gefahr – gerade auch in der Dunkelheit. So können insbesondere niedrige Sperrpfosten leicht übersehen werden, wenn Radfahrende in einer Gruppe unterwegs sind. Hierdurch sind bereits Unfälle mit schweren Verletzungen bis hin zur Todesfolge entstanden. Gleichzeitig behindern viele dieser Einrichtungen Menschen mit Lastenrädern, Anhängern oder Dreirädern für Erwachsene oder machen Wege für sie unpassierbar. Auch für Kinder und Menschen mit Behinderung stellen solche Wegsperren oftmals eine Gefahrenquelle dar und sollten nur noch in Ausnahmefällen eingesetzt werden.
Zur Sicherheit des Radverkehrs hat das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen mit Erlass vom 17.01.2024 die Kommunen aus Sicherheitsgründen verpflichtet, Sperreinrichtungen auf Rad- und Verkehrswegen wie Poller, Sperrfosten oder versetzt eingebaute Wegsperren zu überprüfen und bei Bedarf auch zu entfernen.
Die Orgelstadt Borgentreich ist dieser Verpflichtung nachgekommen und hat in Zusammenarbeit mit dem Straßenverkehrsamt des Kreises Höxter sämtliche Poller im Stadtgebiet hinsichtlich möglicher Gefahrenquellen überprüft. Als Ergebnis dieser Prüfung müssen viele der vorhandenen Poller entfernt werden, da diese eine Verkehrsgefährdung bzw. –behinderung darstellen. Diese Poller werden zur Zeit durch den städt. Bauhof sukzessive entfernt.
