Direkt zu:
Zum Aktivieren des Google-Übersetzers bitte klicken. Wir möchten darauf hinweisen, dass nach der Aktivierung Daten an Google übermittelt werden.
Mehr Informationen zum Datenschutz
Rathaus

Rechtlicher Hinweis

Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt, die durch Rechtsvorschrift vorgeschrieben sind, werden gemäß § 13 der Hauptsatzung der Orgelstadt Borgentreich vollzogen durch die Bereitstellung im Internet auf der Seite www.borgentreich.de. Davon ausgenommen sind ortsübliche Bekanntmachungen nach dem Baugesetzbuch,  die  im Bekanntmachungskasten  im  Eingangsaußenbereich des Rathauses, Am Rathaus 13, 34434 Borgentreich, durch Aushang vollzogen und nachrichtlich auf der in Satz 1 genannten Internetseite zusätzlich öffentlich bereitgestellt werden. Auf die erfolgte Bekanntmachung auf der Internetseite ist  ebenfalls  in  dem  öffentlichen  Bekanntmachungskasten  im Eingangsaußenbereich des Rathauses, Am Rathaus 13, 34434 Borgentreich,  für  die  Dauer  von  mindestens  einer  Woche nachrichtlich hinzuweisen.

Bekanntmachungen von Sitzungen des Rates und seiner Ausschüsse erfolgen im Ratsinformationssystem der Orgelstadt.

16.06.2025

Poller im Stadtgebiet werden entfernt

Sperrmaßnahmen wie Sperrpfosten, Poller, Umlaufsperren, Absperrgeländer oder ähnliche Einrichtungen auf Radwegen bergen oftmals eine erhebliche Kollisions-gefahr – gerade auch in der Dunkelheit. So können insbesondere niedrige Sperrpfosten leicht übersehen werden, wenn Radfahrende in einer Gruppe unterwegs sind. Hierdurch sind bereits Unfälle mit schweren Verletzungen bis hin zur Todesfolge entstanden. Gleichzeitig behindern viele dieser Einrichtungen Menschen mit Lastenrädern, Anhängern oder Dreirädern für Erwachsene oder machen Wege für sie unpassierbar. Auch für Kinder und Menschen mit Behinderung stellen solche Wegsperren oftmals eine Gefahrenquelle dar und sollten nur noch in Ausnahmefällen eingesetzt werden.

Zur Sicherheit des Radverkehrs hat das Ministerium für Umwelt, Naturschutz und Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen mit Erlass vom 17.01.2024 die Kommunen aus Sicherheitsgründen verpflichtet, Sperreinrichtungen auf Rad- und Verkehrswegen wie Poller, Sperrfosten oder versetzt eingebaute Wegsperren zu überprüfen und bei Bedarf auch zu entfernen.

Die Orgelstadt Borgentreich ist dieser Verpflichtung nachgekommen und hat in Zusammenarbeit mit dem Straßenverkehrsamt des Kreises Höxter sämtliche Poller im Stadtgebiet hinsichtlich möglicher Gefahrenquellen überprüft. Als Ergebnis dieser Prüfung müssen viele der vorhandenen Poller entfernt werden, da diese eine Verkehrsgefährdung bzw. –behinderung darstellen. Diese Poller werden zur Zeit durch den städt. Bauhof sukzessive entfernt.