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Rathaus

Rechtlicher Hinweis

Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt, die durch Rechtsvorschrift vorgeschrieben sind, werden gemäß § 13 der Hauptsatzung der Orgelstadt Borgentreich vollzogen durch die Bereitstellung im Internet auf der Seite www.borgentreich.de. Davon ausgenommen sind ortsübliche Bekanntmachungen nach dem Baugesetzbuch,  die  im Bekanntmachungskasten  im  Eingangsaußenbereich des Rathauses, Am Rathaus 13, 34434 Borgentreich, durch Aushang vollzogen und nachrichtlich auf der in Satz 1 genannten Internetseite zusätzlich öffentlich bereitgestellt werden. Auf die erfolgte Bekanntmachung auf der Internetseite ist  ebenfalls  in  dem  öffentlichen  Bekanntmachungskasten  im Eingangsaußenbereich des Rathauses, Am Rathaus 13, 34434 Borgentreich,  für  die  Dauer  von  mindestens  einer  Woche nachrichtlich hinzuweisen.

Bekanntmachungen von Sitzungen des Rates und seiner Ausschüsse erfolgen im Ratsinformationssystem der Orgelstadt.

13.11.2020

Satzung zur 10. Änderung der Hauptsatzung der Orgelstadt Borgentreich vom 17.11.1999

Aufgrund von § 7 Abs. 3 Satz 1 i.V.m. § 41 Abs. 1 Satz 2 Bstb. f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV NW 1994, S. 666 ff.), zuletzt geändert durch Gesetz vom 30.09.2020 (GV NRW, S.915.), hat der Rat der Orgelstadt Borgentreich am 12.11.2020 mit Mehrheit der gesetzlichen Anzahl der Mitglieder des Rates die folgende 10. Änderung der Hauptsatzung beschlossen. Eine Ausnahme stellt der § 12 Abs. 5 dar, der mit einer 2/3 Mehrheit der gesetzlichen Anzahl der Mitglieder des Rates am 12.11.2020 beschlossen wurde. Das vollständige Dokument sowie die Bekanntmachungsanordnung werden als PDF-Download auf der rechten Seite (in der mobilen Ansicht am Ende der Seite) angezeigt.