Rechtlicher Hinweis
Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt, die durch Rechtsvorschrift vorgeschrieben sind, werden gemäß § 13 der Hauptsatzung der Orgelstadt Borgentreich vollzogen durch die Bereitstellung im Internet auf der Seite www.borgentreich.de. Davon ausgenommen sind ortsübliche Bekanntmachungen nach dem Baugesetzbuch, die im Bekanntmachungskasten im Eingangsaußenbereich des Rathauses, Am Rathaus 13, 34434 Borgentreich, durch Aushang vollzogen und nachrichtlich auf der in Satz 1 genannten Internetseite zusätzlich öffentlich bereitgestellt werden. Auf die erfolgte Bekanntmachung auf der Internetseite ist ebenfalls in dem öffentlichen Bekanntmachungskasten im Eingangsaußenbereich des Rathauses, Am Rathaus 13, 34434 Borgentreich, für die Dauer von mindestens einer Woche nachrichtlich hinzuweisen.
Bekanntmachungen von Sitzungen des Rates und seiner Ausschüsse erfolgen im Ratsinformationssystem der Orgelstadt.
Veröffentlichung der 1. Satzungsänderung der OWL-IT vom 29.09.2025 (Amtsblatt für den Regierungsbezirk Detmold, 210. Jahrgang, Nr. 40 vom 29.09.2025) enthielt Fehler
Die Bezirksregierung Detmold hat mit Amtsblatt Nr. 9, 211. Jahrgang vom 23.02.2026 eine Berichtigung zu Amtsblatt Nr. 40 vom 29.09.2025 veröffentlicht.
Die genannte Ausgabe des Amtsblattes finden sie unter:
https://www.bezreg-detmold.nrw.de/system/files/media/document/file/1.12_amtsblatt_2026_nr_9.pdf
