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Rathaus

Rechtlicher Hinweis

Öffentliche Bekanntmachungen der Stadt, die durch Rechtsvorschrift vorgeschrieben sind, werden gemäß § 13 der Hauptsatzung der Orgelstadt Borgentreich vollzogen durch die Bereitstellung im Internet auf der Seite www.borgentreich.de. Davon ausgenommen sind ortsübliche Bekanntmachungen nach dem Baugesetzbuch,  die  im Bekanntmachungskasten  im  Eingangsaußenbereich des Rathauses, Am Rathaus 13, 34434 Borgentreich, durch Aushang vollzogen und nachrichtlich auf der in Satz 1 genannten Internetseite zusätzlich öffentlich bereitgestellt werden. Auf die erfolgte Bekanntmachung auf der Internetseite ist  ebenfalls  in  dem  öffentlichen  Bekanntmachungskasten  im Eingangsaußenbereich des Rathauses, Am Rathaus 13, 34434 Borgentreich,  für  die  Dauer  von  mindestens  einer  Woche nachrichtlich hinzuweisen.

Bekanntmachungen von Sitzungen des Rates und seiner Ausschüsse erfolgen im Ratsinformationssystem der Orgelstadt.

04.03.2026

Veröffentlichung der 1. Satzungsänderung der OWL-IT vom 29.09.2025 (Amtsblatt für den Regierungsbezirk Detmold, 210. Jahrgang, Nr. 40 vom 29.09.2025) enthielt Fehler

Die Bezirksregierung Detmold hat mit Amtsblatt Nr. 9, 211. Jahrgang vom 23.02.2026 eine Berichtigung zu Amtsblatt Nr. 40 vom 29.09.2025 veröffentlicht.

Die genannte Ausgabe des Amtsblattes finden sie unter:

https://www.bezreg-detmold.nrw.de/system/files/media/document/file/1.12_amtsblatt_2026_nr_9.pdf