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Rathaus

Beiträge, Gebühren und Steuern

Die Orgelstadt Borgentreich hat nach § 77 GO NRW (Gemeindeordnung NRW) die zur Erfüllung ihrer Aufgaben erforderlichen Finanzmittel

  1. soweit vertretbar und geboten aus speziellen Entgelten für die von ihr erbrachten Leistungen,
  2. im Übrigen aus Steuern

zu beschaffen, soweit die sonstigen Finanzmittel nicht ausreichen.

 

Die Sätze der nachstehenden Abgaben finden Sie in dem zum

Download bereitgestelltes Dokument
  • Kanalanschlussbeitrag
  • Abwasserbenutzungsgebühren
  • Benutzungsgebühren Bäder (Hallenbad/Freibad)
  • Eintrittspreise Orgelmuseum
  • Elternbeiträge für den Besuch der "Offenen Ganztagsgrundschule" in Borgentreich
  • Elternbeiträge für den Besuch von Tageseinrichtungen für Kinder (Kindergartenbeiträge)
  • Friedhofsgebühren
  • Hundesteuersätze
  • Richtpachtpreise
  • Steuerhebesätze (Gewerbesteuer, Grundsteuer A + B)
  • Straßenreinigungsgebühren
  • Vergnügungssteuersätze
  • Wasserversorgungsbeitrag
  • Wasserversorgungsgebühren