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Eröffnungsbilanz der Orgelstadt Borgentreich

Nach § 1 NKF Einführungsgesetz NRW haben die Gemeinden und Gemeindeverbände spätestens ab dem Haushaltsjahr 2009 ihre Geschäftsvorfälle nach dem System der doppelten Buchführung in ihrer Finanzbuchhaltung zu erfassen und zum Stichtag 1. Januar 2009 eine Eröffnungsbilanz nach § 92 Abs. 1 bis 3 der Gemeindeordnung NRW aufzustellen (Gesetz über ein Neues Kommunales Finanzmanagement für Gemeinden im Land Nordrhein-Westfalen Kommunales Finanzmanagement NRW - NKFG NRW- vom 16. November 2004, zuletzt geändert durch Artikel VI des Gesetzes vom 9. Oktober 2007 (GV. NRW. S. 380).  

Die Entscheidung der Orgelstadt Borgentreich zur Einführung des Neuen Kommunalen Finanzmanagements und die Umstellung des bislang kameralistischen auf das doppische Haushalts- und Rechnungswesen zum 01.01.2009 wurde dem Rat der Stadt Borgentreich am 21. Mai 2007 während einer Informationsveranstaltung zur Kenntnis gebracht.  

Die Eröffnungsbilanz bildet einen wesentlichen Bestandteil des neuen Rechnungswesens. Diese soll zum Bilanzstichtag ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Schuldenlage der Gemeinde vermitteln (§ 92 Abs. 2 GO NRW).

Die Eröffnungsbilanz ist durch einen Anhang und durch einen Lagebericht zu ergänzen. Dem Anhang ist ein Anlagenspiegel, ein Forderungsspiegel und ein Verbindlichkeitenspiegel nach den §§ 45 bis 47 Gemeindehaushaltsverordnung NRW (GemHVO NRW) beizufügen.  

Zusätzlich sind neben den Bilanzpositionen und deren Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden auch die im Verbindlichkeitenspiegel auszuweisenden Haftungsverhältnisse sowie alle Sachverhalte, aus denen sich künftig erhebliche finanzielle Verpflichtungen ergeben können, zu erläutern (§ 44 GemHVO NRW).

Der Rat der Orgelstadt Borgentreich hat in der Sitzung am 17.01.2012 die Eröffnungsbilanz der Stadt Borgentreich zum 01.01.2009 festgestellt.