Fundsachenverwaltung
Wer eine verlorene Sache im Bereich der Orgelstadt Borgentreich findet, an sich nimmt und den Eigentümer nicht kennt, hat den Fund unverzüglich dem Ordnungsamt der Orgelstadt Borgentreich anzuzeigen.
Die Fundsache ist, wenn möglich, bei Aufnahme der Fundanzeige mitzubringen.Der Fundnachweis wird sofort aufgenommen.Die Fundsache wird bis zu 6 Monaten aufbewahrt, wenn der Eigentümer nicht ermittelt werden kann.Wird die Fundsache innerhalb von 3 Wochen nach schriftlicher Aufforderung nicht abgeholt, wird sie in der Regel versteigert. Die Versteigerung findet in der Regel 1 x jährlich statt.
Die Fundsache ist, wenn möglich, bei Aufnahme der Fundanzeige mitzubringen.Der Fundnachweis wird sofort aufgenommen.Die Fundsache wird bis zu 6 Monaten aufbewahrt, wenn der Eigentümer nicht ermittelt werden kann.Wird die Fundsache innerhalb von 3 Wochen nach schriftlicher Aufforderung nicht abgeholt, wird sie in der Regel versteigert. Die Versteigerung findet in der Regel 1 x jährlich statt.
Finderlohn
Der Finder kann Fundrechte an der Fundsache geltend machen. Er kann - bei Nichtabholung durch den Eigentümer selbst das Eigentum an der Sache erwerben. Der Finder kann einen Anspruch auf Finderlohn geltend machen (Bei Geldwerten bis 500 Euro 5 %, über 500 Euro 5 % + 3 % vom Mehrwert). Der Finder kann den Ersatz seiner Aufwendungen verlangen.
Fundtiere
Fundtiere sollten der Polizei (Tel.: 9620) gemeldet werden. Die Polizei organisiert anschließend in Zusammenarbeit mit dem Ordnungsamt die Unterbringung des Tieres.
Rechtsgrundlagen (Allgemein)
BGB §§ 965 - 986