28.11.2016
Öffentlich-rechtliche Vereinbarung in der Personalverwaltung
Hinweis auf die Bekanntmachung der öffentlich-rechtlichen Vereinbarung zwischen der Orgelstadt Borgentreich und der Stadt Willebadessen über die Durchführung von Aufgaben der Personalverwaltung.
Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Orgelstadt Borgentreich und der Stadt Willebadessen über die Durchführung der Aufgaben der Personalverwaltung sowie deren aufsichtsbehördlichen Genehmigung wurden in den Bekanntmachungsorganen des Kreises Höxter am 01. und 03.11.2016 veröffentlicht.
Gem. § 24 Abs. 3 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG NRW) wird auf diese Bekanntmachung hingewiesen.
Borgentreich, 09.11.2016
Rainer Rauch, Bürgermeister
