Öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen den Städten Beverungen und Borgentreich
Die öffentlich-rechtliche Vereinbarung zwischen der Stadt Beverungen und der Orgelstadt Borgentreich zur Durchführung von Einsätzen der Freiwilligen Feuerwehren sowie deren aufsichtsbehördliche Genehmigung wurden im Bekanntmachungsorgan des Kreises Höxter (Homepage des Kreises) am 02.04.2019 veröffentlicht und ist ab dem 03.04.2019 rechtswirksam. Gem. § 24 Abs. 3 des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit (GkG NRW) wird auf diese Bekanntmachung hingewiesen.
Borgentreich, den 27.06.2019
gez. Rainer Rauch
Der Bürgermeister