Öffentliche Erinnerung
Es wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass bis zum 15. Mai 2016 folgende Steuern und Abgaben gemäß der den Zahlungspflichtigen zugestellten Steuer- und Abgabenbescheide an die Stadtkasse zu entrichten sind:
1. Grundbesitzabgaben für das II. Quartal des Haushaltsjahres 2016,
2. Hundesteuer für das II. Quartal des Haushaltsjahres 2016,
3. Gewerbesteuer-Vorauszahlung für das II. Quartal des Haushaltsjahres 2016 sowie die fällig gewordenen Gewerbesteuer-Endveranlagungen der Vorjahre.
Durch termingerechte Zahlung werden Kosten- und Säumniszuschläge vermieden.
Außerdem muss die kostenpflichtige Beitreibung eingeleitet werden, wenn nicht binnen 1 Woche nach Fälligkeit gezahlt wird.
STADTKASSE BORGENTREICH