21.10.2016
Öffentliche Erinnerung
Es wird hiermit öffentlich erinnert, dass bis zum 15. November 2016 folgende Steuern und Abgaben gemäß der den Zahlungspflichtigen zugestellten Steuer- und Abgabenbescheide an die Stadtkasse zu entrichten sind:
- Grundbesitzabgaben für das IV. Quartal des Haushaltsjahres 2016,
- Hundesteuer für das IV. Quartal des Haushaltsjahres 2016,
- Gewerbesteuer-Vorauszahlungen für das IV. Quartal des Haushaltsjahres 2016, sowie die fällig gewordenen Gewerbesteuer-Endveranlagungen der Vorjahre.
Durch termingerechte Zahlung werden Kosten- und Säumniszuschläge vermieden. Ebenfalls vermeiden Sie durch die fristgerechte Zahlung die Einleitung einer kostenpflichtigen Beitreibung.
Stadtkasse Borgentreich