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Rathaus
29.01.2018

Öffentliche Erinnerung

Es wird hiermit öffentlich erinnert, dass bis zum 15. Februar 2018 folgende Steuern und Abgaben gemäß der den Zahlungspflichtigen zugestellten Steuer- und Abgabenbescheide an die Stadtkasse zu entrichten sind:

  1. Grundbesitzabgaben für das I. Quartal des Haushaltsjahres 2018,
  2. Hundesteuer für das I. Quartal des Haushaltsjahres 2018,
  3. Gewerbesteuer-Vorauszahlungen für das I. Quartal des Haushaltsjahres 2018, sowie die fällig gewordenen Gewerbesteuer-Endveranlagungen der Vorjahre.

Durch termingerechte Zahlung werden Kosten- und Säumniszuschläge vermieden. Ebenfalls vermeiden Sie durch die fristgerechte Zahlung die Einleitung einer kostenpflichtigen Beitreibung.

Stadtkasse Borgentreich