29.01.2018
Öffentliche Erinnerung
Es wird hiermit öffentlich erinnert, dass bis zum 15. Februar 2018 folgende Steuern und Abgaben gemäß der den Zahlungspflichtigen zugestellten Steuer- und Abgabenbescheide an die Stadtkasse zu entrichten sind:
- Grundbesitzabgaben für das I. Quartal des Haushaltsjahres 2018,
- Hundesteuer für das I. Quartal des Haushaltsjahres 2018,
- Gewerbesteuer-Vorauszahlungen für das I. Quartal des Haushaltsjahres 2018, sowie die fällig gewordenen Gewerbesteuer-Endveranlagungen der Vorjahre.
Durch termingerechte Zahlung werden Kosten- und Säumniszuschläge vermieden. Ebenfalls vermeiden Sie durch die fristgerechte Zahlung die Einleitung einer kostenpflichtigen Beitreibung.
Stadtkasse Borgentreich