Öffentliche Erinnerung
Es wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass bis zum 15. Mai 2018 folgende Steuern und Abgaben gemäß der den Zahlungspflichtigen zugestellten Steuer- und Abgabenbescheide an die Stadtkasse zu entrichten sind:
- Grundbesitzabgaben für das II. Quartal des Haushaltsjahres 2018,
- Hundesteuer für das II. Quartal des Haushaltsjahres 2018,
- Gewerbesteuer-Vorauszahlungen für das II. Quartal des Haushaltsjahres 2018, sowie die fällig gewordenen Gewerbesteuer-Endveranlagungen der Vorjahre.
Durch termingerechte Zahlung werden Kosten- und Säumniszuschläge vermieden. Außerdem muss die kostenpflichtige Beitreibung eingeleitet werden, wenn nicht binnen 1 Woche nach Fälligkeit gezahlt wird.
Stadtkasse Borgentreich