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Rathaus
19.04.2019

Öffentliche Erinnerung

Es wird hiermit öffentlich bekannt gemacht, dass bis zum 15. Mai 2019 folgende Steuern und Abgaben gemäß der den Zahlungspflichtigen zugestellten Steuer- und Abgabenbescheide an die Stadtkasse zu entrichten sind:

  1. Grundbesitzabgaben für das II. Quartal des Haushaltsjahres 2019,
  2. Hundesteuer für das II. Quartal des Haushaltsjahres 2019,
  3. Gewerbesteuer-Vorauszahlungen für das II. Quartal des Haushaltsjahres 2019, sowie die fällig gewordenen Gewerbesteuer-Endveranlagungen der Vorjahre.

Durch termingerechte Zahlung werden Kosten- und Säumniszuschläge vermieden. Außerdem muss die kostenpflichtige Beitreibung eingeleitet werden, wenn nicht binnen 1 Woche nach Fälligkeit gezahlt wird.

Stadtkasse Borgentreich