Öffentliche Zustellung nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeszustellungs-gesetz - LZG NRW)
Für Herrn Bekir Kaz, zuletzt bekannte Anschrift Hasim iccan mattachesi 24, Antalya, liegt bei dem Bürgermeister der Orgelstadt Borgentreich, Fachbereich I - Finanzen und zentrale Dienste, Am Rathaus 13, 34434 Borgentreich, Obergeschoss, Zimmer 26, folgendes Schriftstück zur Abholung bereit:
Heranziehungsbescheid über Steuern und Abgaben für das Jahr 2020 vom 10.01.2020
Objektnummer: 02/025780002001
Abrechnung Wasser- und Abwassergebühren 2019 vom 10.01.2020
Wassergebühren 2020 vom 10.01.2020
Objektnummer: 08/5059003459
Da eine persönliche Zustellung nicht möglich ist, wird das Schriftstück hiermit durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt.
Das Schriftstück kann vom Empfangsberechtigten in der vorgenannten Dienststelle von Montag bis Donnerstag in der Zeit von 8:00 Uhr bis 12:30 Uhr und 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr sowie am Freitag in der Zeit von 8:00 Uhr bis 12:30 Uhr eingesehenen und in Empfang genommen werden.
Das Schriftstück gilt als öffentlich zugestellt, wenn seit dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung zwei Wochen verstrichen sind (§§ 1 und 10 LZG NRW in der jeweils geltenden Fassung). Danach können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
Borgentreich, den 28.01.2020
Im Auftrag
Michels