Öffentliche Zustellung nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeszustellungsgesetz -- LZG NRW)
Für Herrn Artjom Gedert liegt bei dem Bürgermeister der Orgelstadt
Borgentreich, Fachbereich I - Finanzen und zentrale Dienste, Am Rathaus
13, 34434 Borgentreich, Obergeschoss, Zimmer 27, folgendes
Schriftstück zur Abholung bereit:
Steuerbescheid vom 10.12.2024
Vertragsgegenstandsnummer: 102697-37-2000-001
Da eine persönliche Zustellung nicht möglich ist bzw. keinen Erfolg verspricht, wird das Schriftstück hiermit durch öffentliche
Bekanntmachung zugestellt.
Das Schriftstück kann vom Empfangsberechtigten in der vorgenannten Dienststelle zu folgenden Zeiten eingesehen und in Empfang genommen werden.
Montag bis Freitag:
08.00 Uhr— 12.30 Uhr
Montag und Donnerstag:
14.00 Uhr— 16.00 Uhr
Das Schriftstück gilt als öffentlich zugestellt, wenn seit dem Tag der Veröffentlichung dieser Bekanntmachung zwei Wochen verstrichen sind (§§ 1 und 10 LZG NRW in der jeweils geltenden Fassung). Danach können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.
Borgentreich, 10.12.2024
In Vertretung
Christof Derenthäl
