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Rathaus
27.01.2022

Öffentliche Zustellung nach § 10 des Verwaltungszustellungsgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeszustellungsgesetz - LZG NRW)

Für Herrn Hans-Gerhard Herzig, zuletzt bekannte Anschrift Liebenauer Straße 13, 34434 Borgentreich, liegen bei dem Bürgermeister der Orgelstadt Borgentreich, Fachbereich I – Finanzen und zentrale Dienste, Am Rathaus 13, 34434 Borgentreich, Obergeschoss, Zimmer 23, folgende Schriftstücke zur Abholung bereit:

Heranziehungsbescheid über Steuern und Abgaben für das Jahr 2022 vom 14.01.2022
Objektnummer 107235-37-1000-001
Abrechnung Wasser- und Abwassergebühren 2021 und
Wassergebühren 2022 vom 14.01.2022
Objekt-Nummer: 107338-37-3000-001

Da eine persönliche Zustellung nicht möglich ist, wird das Schriftstück hiermit durch öffentliche Bekanntmachung zugestellt.

Das Schriftstück kann vom Empfangsberechtigten in der vorgenannten Dienststelle von Montag bis Donnerstag in der Zeit von 8:00 Uhr bis 12:30 Uhr und von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr, sowie am Freitag in der Zeit von 8:00 Uhr bis 12:30 Uhr eingesehenen und in Empfang genommen werden.

Das Schriftstück gilt als öffentlich zugestellt, wenn seit dem Tag des Veröffentlichung dieser Bekanntmachung zwei Wochen verstrichen sind (§§ 1 und 10 LZG NRW in der jeweils geltenden Fassung). Danach können Fristen in Gang gesetzt werden, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen können.

Borgentreich, den 27.01.2022
Im Auftrag
gez.
Michels