»Handlungsbedarf zur Verbesserung der Haushaltssituation«
Bei der Stadt Borgentreich besteht Handlungsbedarf zur Verbesserung der Haushaltssituation. Verantwortlich dafür sind insbesondere die nach dem Haushaltsplan 2024 bis 2027 kalkulierten Defizite und Netto-Neuverschuldungen. Die Defizite summieren sich nach aktuellem Haushaltsplan 2025 auf 12,2 Mio. Euro. Belastend sind auch die Steigerungen bei den Personalaufwendungen und den nicht kommunal beeinflussbaren Transferaufwendungen. Bei Letzteren erwartet die Stadt Borgentreich vor allem Steigerungen bei der allgemeinen Kreisumlage, der Jugendamtsumlage sowie der Umlage für den öffentlichen Personennahverkehr. „Stabilisierung der städtischen Finanzen ist daher geboten, um die anstehenden Aufgaben zu meistern und möglichst handlungsfähig zu bleiben“, erklärt Abteilungsleiter Manfred Wiethoff.
Die Stadt Borgentreich konnte im Betrachtungszeitraum von 2017 bis 2022 durchgehend positive Jahresergebnisse erzielen und mit den Überschüssen ihr Eigenkapital deutlich stärken. Diese Situation hat sich verändert. Treffen die negativen Prognosen zu, wird die Ausgleichsrücklage voraussichtlich schon 2025 aufgebraucht sein. Danach belasten weitere Fehlbedarfe das angesparte Eigenkapital. Die Finanzierung erforderlicher volumenträchtiger Sanierungen und Baumaßnahmen beim städtischen Immobilien- und Straßenvermögen ist über Kredite geplant. Die Verringerung der allgemeinen Rücklage sowie die kalkulierten Verlustvorträge führen seit 2024 zu einem genehmigungspflichtigen Haushalt.
„Die Stadt sollte geeignete Maßnahmen ergreifen, um entgegen den aktuellen Planungen zeitnah einen Haushaltsausgleich zu erreichen und das Eigenkapital zu stabilisieren“, so Projektleiter Jürgen Schwanitz. Borgentreich sollte zum Beispiel künftig realistischer bei investiven Maßnahmen planen. Grund: In den vergangenen Jahren wurden im Haushalt veranschlagte Mittel für Investitionen im Hochbau und in der Infrastruktur im Schnitt tatsächlich nur etwa zur Hälfte abgerufen. Die gpaNRW empfiehlt der Stadt zudem, grundlegende und strategische Festlegungen für ihr Kredit- und Anlagemanagement in einer Richtlinie oder Dienstanweisung zu fixieren.
In der Zahlungsabwicklung Optimierungspotenzial erkannt
Für den Bereich der Zahlungsabwicklung weist die Stadt Borgentreich im interkommunalen Vergleich hohe Aufwendungen je Bearbeitung einer Einzahlung auf. Den sich hieraus ergebenden Handlungsbedarf und das damit bestehende Optimierungspotenzial hat die Stadt erkannt und aktuell Stellenanteile in der Sachbearbeitung reduziert. Positiv ist auch, dass Borgentreich die Möglichkeit der SEPA-Lastschrift in einem sehr großen Umfang nutzt. Um die Aufwendungen weiter zu senken, sollte die Anzahl der ungeklärten Einzahlungen deutlich reduziert werden. Denn diese entstehen vor allem dann, wenn Fachbereiche die erwartete Einzahlung nicht rechtzeitig der Stadtkasse mitteilen. In der Verwaltungssprache nennt man diesen Vorgang „Sollstellung“. Um Zahlungseingänge zu beschleunigen, empfiehlt die gpaNRW, die in einigen Verwaltungsbereichen bereits genutzte Möglichkeit des E-Payments weiter auszubauen.
Die Forderungen werden gut strukturiert verfolgt, wesentliche Regelungen für das Forderungs-management sind in einer Dienstanweisung festgehalten. Eine Möglichkeit, die Erfolgsquote beim hohen Bestand offener Vollstreckungsforderungen zu steigern, sieht die gpaNRW, indem das Instrument der Vermögensauskunft als Eigenauskunft des säumigen Schuldners zur Sach-aufklärung genutzt wird.
Gremienarbeit krisenfester machen
Verwaltung und Stadtrat haben sich aktiv mit der Gremienstruktur beschäftigt und diese schlanker zugeschnitten. Der Rat wurde bereits 2003 um sechs Mitglieder verkleinert und ein vorausschauendes Sitzungsmanagement etabliert. „Positiv hervorzuheben ist auch, dass Aufwandsentschädigungen wie zum Beispiel Verdienstausfall sowie Pflege- und Betreuungskosten auf Antrag erstattet werden. Dadurch fördert die Stadt aktiv die Vereinbarkeit von Familie, Beruf und kommunalpolitischem Ehrenamt“, so Prüfer Christian Schormann.
Bei der Rechtskonformität der Hauptsatzung sieht die gpaNRW Handlungsbedarf. Es ist zum Beispiel geboten, diese in Bezug auf Verdienstausfall und Fahrkosten an die aktuelle Entschädigungsverordnung (EntschVO NRW) anzupassen. Auch die bisherige Regelung zu den Fraktionszuwendungen sollte hinsichtlich der geforderten Mindestausstattung (z. B. ein von der Fraktionsstärke unabhängiger Sockelbetrag) geändert werden. Weitere Empfehlung der gpaNRW: Um auch in Krisenzeiten die Gremienarbeit zu gewährleisten, sollten Regelungen zu digitalen beziehungsweise hybriden Sitzungen in die Hauptsatzung aufgenommen und dann die technischen Voraussetzungen dafür geschaffen werden.
Borgentreich bei Digitalisierung weiter als viele andere Kommunen
Wie viele andere Kommunen im Segment der kleinen kreisangehörigen Kommunen steht auch die Stadt Borgentreich vor der Herausforderung, ihre Handlungsfähigkeit mit dem vorhandenen und gleichzeitig älter werdenden Personal zu erhalten. Die Kommune weist hier bereits vorbildlich einen niedrigeren Altersdurchschnitt als 75 Prozent der Vergleichskommunen auf. Dies ist ein positives Ergebnis des „Neun-Jahres-Plans“, mit dem die Stadt gekonnt ihre mittel- und langfristige Personalplanung steuert. Auch einem Wissensverlust durch Personalfluktuation wird mit geeigneten Maßnahmen wie dem Erstellen von Checklisten, einer langfristigen Personalplanung oder der Doppelbesetzung von Stellen zur Einarbeitung begegnet.
Die Stadt Borgentreich ist bei der Digitalisierung einzelner Prozesse zum Teil gut vorangekommen. Das Niveau liegt über dem Median im Gesamtvergleich. Im Bereich des IT-Managements und bei der Digitalisierung sieht die gpaNRW in konkreten Zielvorgaben für die Umsetzung durchaus aber noch Optimierungspotential.
Kostendeckende Kalkulation der Friedhofsgebühren anstreben
Der Wandel der Bestattungskultur mit einem Trend zur Urnenbestattung bedeutet auch für die Stadt Borgentreich im Friedhofswesen steigende Herausforderungen. Diese Entwicklung trägt zu wachsenden Flächenüberhängen bei den zehn kommunalen Friedhöfen bei. Der Kostendeckungsgrad für das Friedhofswesen ist nicht auskömmlich. Mit der für 2025 geplanten Neukalkulation sollten grundsätzlich kostendeckend kalkulierte Gebühren angestrebt werden. Weitere Empfehlung der gpaNRW: Für die Zukunft Handlungsoptionen bei den Trauerhallen zu entwickeln. Sinnvoll ist es auch, die Pflegestandards für Grün- und Wegepflege zu verschriftlichen und regelmäßig zu überprüfen, ob die Pflegeleistungen wirtschaftlicher in Eigen- oder Fremdleistung erbracht werden können.
Bürgermeister Nicolas Aisch erklärt abschließend zu den Ergebnissen der gpaNRW:
„Mit den aus der aktuellen Prüfung gewonnenen Erkenntnissen sind wir vertraut. Diese zeigen, wie auch die Prüfungen zuvor, auf, an welcher Stelle wir gut arbeiten und wo wir vor Herausfor-derungen stehen oder Potenziale heben können.
Die Ergebnisse bilden eine Grundlage für das zukünftige Verwaltungshandeln. Die Prüfungen der Gemeindeprüfungsanstalt sind aufwändig, bilden aber natürlich einen wichtigen Bestandteil, um das Verwaltungshandeln zu hinterfragen und in einen interkommunalen Kontext zu setzen.“
Infos zur gpaNRW und deren turnusgemäßen Prüfung
Die gpaNRW hat die Stadt Borgentreich im Rahmen der turnusgemäßen Prüfung aller kleinen kreisangehörigen Kommunen mit einer Einwohnerzahl von bis zu 10.000 in folgenden Hand-lungsfeldern geprüft:
• Finanzen
• Zahlungsabwicklung und Vollstreckung
• Gremienarbeit
• Personal, Organisation und Informationstechnik
• Friedhofswesen
Alle Feststellungen und Empfehlungen der gpaNRW zu den thematischen Handlungsfeldern sind im Prüfungsbericht für die Stadt Borgentreich zusammengefasst.
Die gpaNRW ist Teil der staatlichen Aufsicht des Landes über die Kommunen und wurde im Jahr 2003 gegründet. Sie hat ihren Sitz in Herne. Ihr ist durch Gesetz und Gemeindeordnung die überörtliche Prüfung aller 396 Kommunen, der 30 Kreise sowie der Städteregion Aachen, der beiden Landschaftsverbände und des Regionalverbandes Ruhr (RVR) übertragen. Präsi-dent der gpaNRW ist seit 15. September 2023 Bürgermeister a. D. Michael Esken.
Die ausführlichen Prüfungsberichte mit allen Handlungsfeldern und Empfehlungen veröffentlicht die gpaNRW unter www.gpa.nrw.de.
