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Rathaus

4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 »Kernstadt« in der Orgelstadt Borgentreich

Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB).

Die 4. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 »Kernstadt« in der Orgelstadt Borgentreich finden Sie in der Randspalte zum Download.