Direkt zu:
Zum Aktivieren des Google-Übersetzers bitte klicken. Wir möchten darauf hinweisen, dass nach der Aktivierung Daten an Google übermittelt werden.
Mehr Informationen zum Datenschutz
Rathaus
22.08.2017

5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 „Kernstadt“ in der Orgelstadt Borgentreich

Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Bauwesen der Orgelstadt Borgentreich hat in seiner Sitzung am 11.07.2017 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen, den Bebauungsplan Nr. 8 „Kernstadt“ mit der 5. Änderung zu überarbeiten.

Im Bereich des Familienforums Borgentreich werden zurzeit in einer 4-Gruppen-Anlage 100 Kinder und in der U3-Betreung 12 Kinder betreut. Vom Kreis Höxter als Träger der Jugendhilfe wurden die aktuellen Bedarfszahlen für die Kinder unter drei Jahren ermittelt. Auf Grund von nicht verfügbaren Betreuungsplätzen ist hier dringender Handlungsbedarf gegeben. Zurzeit ist von einer zusätzlichen Betreuung von 20 Kindern auszugehen. Im Bereich des Familienforums müssen jetzt, auch um personelle Synergieeffekte und um eine wirtschaftliche Umsetzung der geplanten Baumaßnahme durchführen zu können, zwei Gruppen mit jeweils 10 Kindern geschaffen werden. Die endgültigen Detailabstimmungen mit dem Landesjugendamt sind noch nicht erfolgt. Jetzt sollte die Chance genutzt werden, auf Grund langfristiger Betrachtungen des Familienforums sich weitere Optionen offen zu halten und diesen Bereich näher zu betrachten.

Es bietet sich an, das ehemalige Schwesternwohnhaus des Familienforums mit einer entsprechenden Abstandsfläche zu spiegeln. Diese Gebäudeerweiterung könnte somit auf dem Grundstück im Beb.-Plan Nr. 8 „Kernstadt“, Gemarkung Borgentreich, Flur 15, Flurstück 1416 tlw., realisiert werden. Eine weitere Alternative wäre die Ausnutzung einer Teilfläche aus dem Grundstück Gemarkung Borgentreich, Flur 15, Flurstück 1390. Die Erschließung des Grundstückes könnte in diesem Fall über die vorhandene Zuwegung von der Lehmtorstraße aus mit einer Verbreiterung der öffentlichen Wegeparzelle Flur 15, Flurstücke 1200 und 1416 tlw. realisiert werden. Die Realisierung des Vorhabens erfordert somit die 5. Änderung des Bebauungsplans Nr. 8 in der Kernstadt Borgentreich.

Vorgesehen ist nun, die betreffenden Bereiche als Flächen für den Gemeinbedarf auszuweisen. Mit der Änderung des Bebauungsplans sollen Maßnahmen der Innenentwicklung ermöglicht werden. Hierunter ist eine Nachverdichtung im Planbereich zu verstehen. Die 5. Änderung des Beb.-Planes Nr. 8 „Kernstadt“ in der Orgelstadt Borgentreich erfolgt gemäß § 13 a BauGB im vereinfachten Verfahren. Von einer Umweltprüfung gemäß § 2 Abs. 4 BauGB und der Erstellung eines Umweltberichtes nach § 2 a BauGB wird daher abgesehen. Der räumliche Geltungsbereich der 5. Änderung des Beb.-Planes Nr. 8 „Kernstadt“ in der Kernstadt Borgentreich ist im nebenstehenden Übersichtsplan, ohne Planaussagen, dargestellt.

Die 5. Änderung des Beb.-Planes Nr. 8 „Kernstadt“ in der Orgelstadt Borgentreich liegt mit der Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats in der Zeit vom

04. Sept. 2017 bis 13. Okt. 2017

bei der Orgelstadt Borgentreich, Am Rathaus 13, Bauverwaltungsamt, Zimmer 20, Erdgeschoss, 34434 Borgentreich, während der Dienststunden, und zwar

montags bis donnerstags von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr
von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
und freitags von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus. Während der Auslegung können Anregungen schriftlich vorgebracht oder mündlich zur Niederschrift erklärt werden.

Stellungnahmen zur 5. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 8 „Kernstadt“ in der Orgelstadt Borgentreich können während der Auslegungsfrist abgegeben werden. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerechte Stellungnahmen bei der Beschlussfassung gemäß § 4a Abs. 6 BauGB über den Bauleitplan unberücksichtigt bleiben können. Ferner wird darauf hingewiesen, dass Anträge nach § 47 der Verwaltungsgerichtsordnung (VWGO) unzulässig sind, soweit mit ihm Einwendungen geltend gemacht werden, die vom Antragsteller im Rahmen der öffentlichen Auslegung oder im Rahmen der Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit nicht oder verspätet geltend gemacht wurden, aber hätten geltend gemacht werden können.

Borgentreich, den 18.08.2017

Rainer Rauch

Bürgermeister