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Rathaus
03.04.2020

Allgemeinverfügung zur Aufhebung der Allgemeinverfügung der Orgelstadt Borgentreich vom 18.03.2020

Hiermit wird die Allgemeinverfügung der Orgelstadt Borgentreich vom 18.03.2020 aufgrund der §§ 16 Absatz 1 Satz 1 sowie 28 Absatz 1 des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz – IfSG) zur Eindämmung der Weiterverbreitung des Coronavirus (SARS-CoV-2) aufgehoben.

Auf die weiterhin gültige Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (ConronaSchVO) des Landes Nordrhein-Westfalen vom 22.03.2020 wird hingewiesen.

Das Dokument zur Aufhebung der Allgemeinverfügung als PDF-Download.