Allgemeinverfügung zur Aufhebung der Allgemeinverfügung der Orgelstadt Borgentreich vom 18.03.2020
Hiermit wird die Allgemeinverfügung der Orgelstadt Borgentreich vom 18.03.2020 aufgrund der §§ 16 Absatz 1 Satz 1 sowie 28 Absatz 1 des Gesetzes zur Verhütung und Bekämpfung von Infektionskrankheiten beim Menschen (Infektionsschutzgesetz – IfSG) zur Eindämmung der Weiterverbreitung des Coronavirus (SARS-CoV-2) aufgehoben.
Auf die weiterhin gültige Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2 (ConronaSchVO) des Landes Nordrhein-Westfalen vom 22.03.2020 wird hingewiesen.
Das Dokument zur Aufhebung der Allgemeinverfügung als PDF-Download.