Anpassung der Verpachtungsrichtlinien
Derzeit wird seitens der Verwaltung in Kooperation mit den Ortsvorstehern und den Ortslandwirten die Verpachtung der städtischen Acker- und Grünlandgrundstücke in den einzelnen
Stadtbezirken nach den vom Rat am 23.02.2016 beschlossenen Verpachtungsrichtlinien durchgeführt. Im Rahmen des Verpachtungsprozesses sind nunmehr von verschiedenen Seiten Anregungen
und Verbesserungsvorschläge für diese Verpachtungsrichtlinien eingegangen, so dass der Rat der Orgelstadt Borgentreich in seiner Sitzung am 28.06.2016 einige Anpassungen der Verpachtungsrichtlinien beschlossen hat. Die aktuellen Verpachtungsrichtlinien finden Sie hier.