Auslegung des Entwurfs der Haushaltssatzung der Orgelstadt Borgentreich für das Haushaltsjahr 2017
Der Entwurf der Haushaltssatzung der Orgelstadt Borgentreich mit Ihren Anlagen für das Haushaltsjahr 2017 liegt gem. § 80 Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV. NRW. S.666) in der zurzeit gültigen Fassung ab dem 02.01.2017 während der Dauer des Beratungsverfahrens im Rat während der Dienststunden (Montag bis Donnerstag von 8.00 - 12.30 Uhr und von 14.00 - 16.00 Uhr sowie am Freitag von 8.00 Uhr - 12.30 Uhr) im Rathaus, Am Rathaus 13, Zimmer 24, öffentlich aus.
Zudem wird der Entwurf der Haushaltssatzung 2017 mit ihren Anlagen auf der Internetseite der Orgelstadt Borgentreich unter http://www.borgentreich.de/Rathaus-Politik/Rathaus/Finanzen zur Verfügung gestellt.
Gegen den Entwurf können Einwohner oder Abgabepflichtige bis zum 20.01.2017 Einwendungen erheben. Einwendungen können sowohl schriftlich bei der Stadtverwaltung, Am Rathaus 13, 34434 Borgentreich, als auch mündlich zu Protokoll gegeben werden. Über die Einwendungen beschließt der Rat in öffentlicher Sitzung.
Borgentreich, 21.12.2016
Rainer Rauch, Bürgermeister