Auslegung des Entwurfs der Haushaltssatzung der Orgelstadt Borgentreich für das Haushaltsjahr 2020
Der Entwurf der Haushaltssatzung der Orgelstadt Borgentreich mit seinen Anlagen für das Haushaltsjahr 2020 liegt gem. § 80 Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV. NRW. S.666) in der zurzeit gültigen Fassung
ab dem 20.12.2019 während der Dauer des Beratungsverfahrens im Rat
während der aktuellen Dienststunden
Montag bis Donnerstag 08.00 - 12.30 Uhr, 14.00 - 16.00 Uhr
Freitag 08.00 - 12.30 Uhr
im Rathaus, Am Rathaus 13, Zimmer 24, öffentlich aus.
Zudem wird der Entwurf der Haushaltssatzung 2020 mit seinen Anlagen auf der Internetseite der Orgelstadt Borgentreich zur Verfügung gestellt.
Gegen den Entwurf können Einwohner oder Abgabepflichtige bis zum 31.01.2020 Einwendungen erheben. Einwendungen können sowohl schriftlich bei der Stadtverwaltung, Am Rathaus 13, 34434 Borgentreich, als auch mündlich zu Protokoll gegeben werden. Über die Einwendungen beschließt der Rat in öffentlicher Sitzung.
Borgentreich, 11.12.2019
Rainer Rauch
Bürgermeister