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Rathaus
16.02.2021

Auslegung des Entwurfs der Haushaltssatzung der Orgelstadt Borgentreich für das Haushaltsjahr 2021

Der Entwurf der Haushaltssatzung der Orgelstadt Borgentreich mit seinen Anlagen für das Haushaltsjahr 2021 liegt gem. § 80 Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV. NRW. S.666) in der zurzeit gültigen Fassung

ab dem 16.02.2021 während der Dauer des Beratungsverfahrens im Rat

während der aktuellen Dienststunden

Montag bis Donnerstag 08.00 - 12.30 Uhr, 14.00 - 16.00 Uhr
Freitag 08.00 - 12.30 Uhr

im Rathaus, Am Rathaus 13, Zimmer 27, öffentlich aus.

Eine Einsichtnahme vor Ort ist aufgrund der Corona-Pandemie nur nach vorheriger Terminvereinbarung und unter den notwendigen Hygieneauflagen möglich.

Zudem wird der Entwurf der Haushaltssatzung 2021 mit seinen Anlagen auf der Internetseite der Orgelstadt Borgentreich zur Verfügung gestellt.

Gegen den Entwurf können Einwohner oder Abgabepflichtige bis zum 05.03.2021 Einwendungen erheben. Einwendungen können sowohl schriftlich bei der Stadtverwaltung, Am Rathaus 13, 34434 Borgentreich, als auch mündlich zu Protokoll gegeben werden. Über die Einwendungen beschließt der Rat in öffentlicher Sitzung.

Borgentreich, 16.02.2021

Nicolas Aisch
Bürgermeister