Auslegung des Entwurfs der Haushaltssatzung
Der Entwurf der Haushaltssatzung der Orgelstadt Borgentreich mit seinen Anlagen für das Haushaltsjahr 2018 liegt gem. § 80 Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV. NRW. S.666) in der zurzeit gültigen Fassung
ab dem 29.01.2018 während der Dauer des
Beratungsverfahrens im Rat
während der Dienststunden
Montag bis Donnerstag 08.00 - 12.30 Uhr sowie 14.00 - 16.00 Uhr und
Freitag 08.00 - 12.30 Uhr
im Rathaus, Am Rathaus 13, Zimmer 24, öffentlich aus.
Zudem wird der Entwurf der Haushaltssatzung 2018 mit seinen Anlagen auf der Internetseite zur Verfügung gestellt.
Gegen den Entwurf können Einwohner oder Abgabepflichtige bis zum 16.02.2018 Einwendungen erheben. Einwendungen können sowohl schriftlich bei der Stadtverwaltung, Am Rathaus 13, 34434 Borgentreich, als auch mündlich zu Protokoll gegeben werden. Über die Einwendungen beschließt der Rat in öffentlicher Sitzung.
Borgentreich, 12.01.2018
Rainer Rauch
Bürgermeister