Direkt zu:
Zum Aktivieren des Google-Übersetzers bitte klicken. Wir möchten darauf hinweisen, dass nach der Aktivierung Daten an Google übermittelt werden.
Mehr Informationen zum Datenschutz
Rathaus
29.01.2018

Auslegung des Entwurfs der Haushaltssatzung

Der Entwurf der Haushaltssatzung der Orgelstadt Borgentreich mit seinen Anlagen für das Haushaltsjahr 2018 liegt gem. § 80 Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV. NRW. S.666) in der zurzeit gültigen Fassung

ab dem 29.01.2018 während der Dauer des
Beratungsverfahrens im Rat

während der Dienststunden

Montag bis Donnerstag 08.00 - 12.30 Uhr sowie 14.00 - 16.00 Uhr und
Freitag 08.00 - 12.30 Uhr

im Rathaus, Am Rathaus 13, Zimmer 24, öffentlich aus.

Zudem wird der Entwurf der Haushaltssatzung 2018 mit seinen Anlagen auf der Internetseite zur Verfügung gestellt.

Gegen den Entwurf können Einwohner oder Abgabepflichtige bis zum 16.02.2018 Einwendungen erheben. Einwendungen können sowohl schriftlich bei der Stadtverwaltung, Am Rathaus 13, 34434 Borgentreich, als auch mündlich zu Protokoll gegeben werden. Über die Einwendungen beschließt der Rat in öffentlicher Sitzung.

Borgentreich, 12.01.2018

Rainer Rauch
Bürgermeister