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Rathaus
30.03.2020

Bekanntmachung – 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 "Auf dem Egelsberg" im Stadtbezirk Natzungen, Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB)

Öffentliche Auslegung der 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Auf dem Egelsberg“ im Stadtbezirk Natzungen gemäß § 2 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB.

Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Bauwesen der Orgelstadt Borgentreich hat in seiner Sitzung am 03.12.2019 die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Auf dem Egelsberg“ nach § 2 Abs. 1 BauGB beschlossen.

Anlass und Ziel der Planung
Nach § 4 Baunutzungsverordnung wurde das Plangebiet „Auf dem Egelsberg“ als Allgemeines Wohngebiet festgesetzt. Im Bebauungsplan wurde im Bereich des Grundstückes 302 in der Flur 7 eine öffentliche Grünfläche dargestellt. Seitens der Orgelstadt Borgentreich wird kein Bedarf mehr für die öffentliche Grünfläche, die mit einem Spielplatz belegt ist, gesehen. In 400 m Entfernung befindet sich im Bereich des Sportgeländes ein weiterer Kinderspielplatz. Die Orgelstadt Borgentreich beabsichtigt nun im Rahmen der Innenentwicklung durch eine Nachverdichtung hier ein zusätzliches Baugrundstück zur Schaffung von Wohnraum zur Verfügung zu stellen. Die Orgelstadt Borgentreich verfolgt als vordergründiges Ziel, innerörtliche Baulücken zu schließen bzw. die Leerstände zu beseitigen.

Um diese Planung realisieren zu können, sind die Festsetzungen des momentan gültigen Bebauungsplans für dieses Grundstück 302 überarbeitungsbedürftig. Die nicht mehr benötigte Festsetzung einer öffentlichen Grünfläche als Spielplatz soll zurückgenommen und stattdessen in analoger Anwendung ein WA-Gebiet festgesetzt werden.

Plangebiet
Das Plangebiet zur 3. Änderung des Bebauungsplans befindet sich im Südwesten des Stadtbezirks Natzungen unmittelbar östlich der Straße Egelsberg und umfasst das Flurstück 302 in der Flur 7; Gemarkung Natzungen.

Die Abgrenzung des Plangebietes ist aus dem nachstehend abgedruckten Übersichtsplan, der keine Planaussagen enthält, ersichtlich.

Aufstellung im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB
Die Planung wird im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB aufgestellt; von einer Umweltprüfung nach § 2 Abs. 4 BauGB, eines Umweltberichts nach § 2a BauGB, der Angabe nach § 3 Abs. 2 Satz 2 BauGB, welche Arten umweltbezogener Informationen verfügbar sind, sowie der zusammenfassenden Erklärung nach § 6a Abs. 1 und § 10a Abs. 1 BauGB wird abgesehen.

Die Öffentlichkeit und die Träger öffentlicher Belange werden auch im beschleunigten Verfahren nach § 13a BauGB beteiligt und können Anregungen und Bedenken zu der Planung äußern. So wird der Bebauungsplanentwurf einschließlich der Begründung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt. In dieser Zeit werden parallel die Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabengebiet von der Planung betroffen ist, gemäß § 4 Abs. 2 BauGB beteiligt.

Öffentliche Auslegung
Der Planentwurf und die Begründung sowie weitere verfahrensrelevante Unterlagen liegen in der Zeit

vom 30.03.2020 bis einschließlich 05.05.2020

gemäß § 3 Abs. 2 BauGB bei der

Orgelstadt Borgentreich, Am Rathaus 13,
Fachbereich III – Bauen und Stadtentwicklung, Zimmer 20, Erdgeschoss, und
im Fachbereich I – Vorzimmer, Zimmer 29, Obergeschoss,
34434 Borgentreich,

während der Dienststunden, und zwar

montags bis donnerstags
von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr
von 14.00 Uhr bis 16.00 Uhr
und freitags                                     
von 08.00 Uhr bis 12.30 Uhr

zu jedermanns Einsicht öffentlich aus.

Auf Verlangen wird Ihnen Auskunft über die Inhalte der Planungen erteilt. Während der Auslegungszeit werden die Unterlagen auch im Internet auf der Homepage der Orgelstadt Borgentreich unter https://www.borgentreich.de/Rathaus-Politik/Rathaus/Bekanntmachungen/Bekanntmachung-3-%C3%84nderung-des-Bebauungsplanes-Nr-1-Auf-dem-Egelsberg-im-Stadtbezirk-Natzungen-Beteiligung-der-%C3%96ffentlichkeit-gem%C3%A4%C3%9F-3-Abs-2-Baugesetzbuch-BauGB-.php?object=tx,2564.305.1&ModID=7&FID=2564.1058.1&NavID=2564.243&La=1 zur Verfügung gestellt.

Weitere Informationen zu den Bebauungsplanverfahren und Flächennutzungsplanverfahren der Orgelstadt Borgentreich (Homepage der Orgelstadt: Rathaus & Politik, Bekanntmachungen) finden Sie auch im zentralen UVP-Internetportal NRW unter: http://www.uvp.nrw.de.

Während der Auslegungsfrist können Anregungen schriftlich vorgebracht oder mündlich zur Niederschrift zur 3 Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Auf dem Egelsberg“ im Stadtbezirk Natzungen erklärt werden. Der Ausschuss für Umwelt, Planung und Bauwesen der Orgelstadt Borgentreich prüft die fristgemäß abgegebenen Stellungnahmen. Der Satzungsbeschluss erfolgt in der Sitzung des Rates. Das Ergebnis wird mitgeteilt.

Bekanntmachungsanordnung:
Der Beschluss des Ausschusses für Umwelt, Planung und Bauwesen vom 03.12.2019 über die 3. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 1 „Auf dem Egelsberg“ im Stadtbezirk Natzungen wird hiermit ortsüblich öffentlich bekannt gemacht.

Hinweise
Nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen (§ 4a Abs. 6 BauGB) können bei der Beschlussfassung über die Änderung des Bebauungsplanes unberücksichtigt bleiben, wenn die Orgelstadt Borgentreich den Inhalt nicht kannte und nicht hätte kennen müssen und deren Inhalt für die Rechtmäßigkeit des Bebauungsplanes nicht von Bedeutung ist.

Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt auf der Grundlage des § 3 BauGB in Verbindung mit Art. 6 Abs. 1 Buchst. e der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).

Einwendungen, die im Rahmen der Auslegung nicht oder verspätet geltend gemacht werden, aber hätten fristgerecht geltend gemacht werden können, machen einen Normenkontrollantrag nach § 47 Verwaltungsgerichtsordnung (VwGO) unzulässig.

Borgentreich, den 12.03.2020
Rainer Rauch
Bürgermeister