Bekanntmachung der Auslegung des Entwurfs der Haushaltssatzung 2025
Auslegung des Entwurfs der Haushaltssatzung der
Orgelstadt Borgentreich für das Haushaltsjahr 2025
Der Entwurf der Haushaltssatzung der Orgelstadt Borgentreich mit seinen Anlagen für das Haushaltsjahr 2025 liegt gem. § 80 Abs. 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) vom 14.07.1994 (GV. NRW. S.666) in der zurzeit gültigen Fassung
ab dem 14.04.2025 während der Dauer des
Beratungsverfahrens im Rat
während der aktuellen Dienststunden
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Montag bis Freitag |
08.00 - 12.30 Uhr |
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Montag und Donnerstag |
14.00 - 16.00 Uhr |
im Rathaus, Am Rathaus 13, Zimmer 27, öffentlich aus.
Zudem wird der Entwurf der Haushaltssatzung 2025 auf der Internetseite der Orgelstadt Borgentreich unter https://www.borgentreich.de/Rathaus-Politik/Rathaus/Bekanntmachungen/ zur Verfügung gestellt.
Gegen den Entwurf können Einwohner oder Abgabepflichtige bis zum 05.05.2025 Einwendungen erheben. Einwendungen können sowohl schriftlich bei der Stadtverwaltung, Am Rathaus 13, 34434 Borgentreich, als auch mündlich zu Protokoll gegeben werden. Über die Einwendungen beschließt der Rat in öffentlicher Sitzung.
Borgentreich, 11.04.2025
Nicolas Aisch
Bürgermeister
