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Rathaus
10.08.2020

Die Orgelstadt Borgentreich appelliert an alle Halter von Freigänger-Katzen der Kastrationspflicht nachzukommen

Durch die unkontrollierte Vermehrung von Hauskatzen und verwilderten Katzen hat in den letzten Jahren in der Orgelstadt Borgentreich - wie in vielen anderen Städten auch - die Zahl der Katzen sprunghaft zugenommen. Viele dieser Katzen sind in einem schlechten Allgemeinzustand, krank und befallen von Flöhen und Würmern. Dies gilt besonders für dauerhaft draußen lebende Katzen.

Um das Elend der freilaufenden Katzen zu vermeiden, ist die einzig geeignete und tiergerechte Lösung die Kastration von Katzen. Gleichzeitig bedingt die Kastration ein verändertes Revierverhalten bei den Katzen, wodurch die Gefahr der Ansteckung mit Katzenkrankheiten deutlich verringert wird. Es kommt zu weniger Revierkämpfen und den damit verbundenen Verletzungs- und Infektionsgefahren.

Daher gilt seit Januar 2016 die Kastrations- und Kennzeichnungspflicht für Freigängerkatzen in der Orgelstadt Borgentreich.

Halter von Katzen, die ihrer Katze Zugang ins Freie gewähren, sind verpflichtet, diese ab dem fünften Lebensmonat von einem Tierarzt kastrieren und mittels Tätowierung oder Mikrochip kennzeichnen zu lassen. Als Katzenhalter/in im vorstehenden Sinne gilt auch, wer freilaufenden Katzen regelmäßig Futter zur Verfügung stellt.

Die Orgelstadt Borgentreich hat im letzten und diesem Jahr bereits selbst schon zahlreiche streunende Freigängerkatzen durch einen Tierarzt kastrieren lassen und so einen Beitrag zur Verringerung des Katzenelends geleistet.

Lassen Sie Ihre freilaufende Katze oder freilaufenden Kater kastrieren! Die Kastration ist für Tierärzte ein routinemäßiger Eingriff, der unter Narkose durchgeführt wird und von Ihrer Katze gut verkraftet wird. Ihre Tierärztin oder Ihr Tierarzt berät Sie gerne.