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Rathaus
01.10.2025

Streunerkatzen und Fundkatzen

In letzter Zeit kommt es vermehrt zu Anrufen und Meldungen bei der Orgelstadt Borgentreich, dass Katzen aufgefunden werden und vom Ordnungsamt abgeholt und untergebracht werden sollen. In den meisten Fällen handelt es sich bei den Tieren jedoch um herrenlose Streunerkatzen.

Eine Streunerkatze ist eine herrenlose Katze, die auf der Straße lebt und sich selbst versorgen muss. Sie ist oft scheu, ungepflegt, unterernährt, krank oder von Parasiten befallen. Durch Anfüttern etc. kann man das Vertrauen des Tieres gewinnen und sie an den Menschen gewöhnen.

Eine Fundkatze ist eine Katze, die gefunden wurde und deren Besitzer noch nicht bekannt ist. Fundkatzen sind meist sehr gepflegt und an den Menschen gewöhnt. Fundkatzen sind sogenannte Hauskatzen und somit meist kastriert und gechipt. Fundkatzen unterliegen dem Fundrecht und müssen gemeldet werden.

Die Unterbringung und Kastration von vermeintlichen Fundkatzen ist sehr kostenintensiv und die aktuelle Haushaltslage, sowie die Auslastung der Tierheime lässt die Unterbringung der vielen Katzen nicht mehr zu.

In diesem Zusammenhang weist die Orgelstadt Borgentreich noch einmal auf die Kastrationspflicht als Katzenbesitzer/Innen hin.

Durch die unkontrollierte Vermehrung von Hauskatzen und verwilderten Katzen hat in den letzten Jahren in der Orgelstadt Borgentreich - wie in vielen anderen Städten auch - die Zahl der Katzen sprunghaft zugenommen. Viele dieser Katzen sind in einem schlechten Allgemeinzustand, krank und befallen von Flöhen und Würmern. Dies gilt besonders für dauerhaft draußen lebende Katzen.

Um das Elend der freilaufenden Katzen zu vermeiden, ist die einzig geeignete und tiergerechte Lösung die Kastration von Katzen. Gleichzeitig bedingt die Kastration ein verändertes Revierverhalten bei den Katzen, wodurch die Gefahr der Ansteckung mit Katzenkrankheiten deutlich verringert wird. Es kommt zu weniger Revierkämpfen und den damit verbundenen Verletzungs- und Infektionsgefahren.

Daher gilt seit Januar 2016 die Kastrations- und Kennzeichnungspflicht für Freigängerkatzen in der Orgelstadt Borgentreich.

Halter/Innen von Katzen, die ihrer Katze Zugang ins Freie gewähren, sind verpflichtet, diese ab dem fünften Lebensmonat von einem Tierarzt kastrieren und mittels Tätowierung oder Mikrochip kennzeichnen zu lassen. Als Katzenhalter/Innen im vorstehenden Sinne gilt auch, wer freilaufenden Katzen regelmäßig Futter zur Verfügung stellt.

Die Orgelstadt Borgentreich hat im letzten und diesem Jahr bereits selbst schon zahlreiche streunende Freigängerkatzen durch einen Tierarzt kastrieren lassen und so einen Beitrag zur Verringerung des Katzenelends geleistet.

Lassen Sie Ihre freilaufende Katze oder freilaufenden Kater kastrieren! Die Kastration ist für Tierärzte ein routinemäßiger Eingriff, der unter Narkose durchgeführt wird und von Ihrer Katze gut verkraftet wird. Ihre Tierärztin oder Ihr Tierarzt berät Sie gerne.