Erhaltung des Kreisradwegnetzes
Die zwischen dem Kreis Höxter und der Stadt Borgentreich geschlossene öffentlich-rechtliche Vereinbarung über die Erhaltung des überregionalen Kreisradwegenetzes im Stadtgebiet Borgentreich v. 12.05.15/02.06.15 wurde im Amtsblatt für den Regierungsbezirk Detmold Nr. 50 vom 07.12.15 (S. 293-296) veröffentlicht.
Gem. § 24 Abs. 3 des Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit in der Fassung der Bekanntmachung vom 01.10.1979 (GV. NRW. S. 621), zuletzt geändert durch Art. 19 des Gesetzes vom 05.04.2005 (GV. NRW. S. 274), wird hiermit auf die vorgenannten Veröffentlichungen hingewiesen.