Fischereigenossenschaft "Bever"
Auszahlung von Fischereipachterträgen
Auf Beschluss der Genossenschaftsversammlung der „Fischereigenossenschaft Bever“ vom 15.11.2016 sind Pachterträge an die anspruchsberechtigten Anlieger der
- Bever von der Mündung in die Weser bis zum „Weißen Stein“ (Gemarkungsgrenze Borgholz), sowie an die Anlieger der verpachteten Teilflächen des Pachtbezirkes
- Eselsbaches und Jordan,
auszuzahlen.
Anspruchsberechtigt sind Anlieger ab einer Uferlänge von mind. 10 m. Zur Auszahlung kommen 0,35 € pro lfdm. Uferlänge.
Auszahlungen erfolgen nur an die bei der Genossenschaft bekannten Anlieger. Anspruchsberechtigte können in der Zeit vom 02.01.2017 – 31.01.2017 beim 1. Vorsitzenden Andreas Schmidtmann
1. per Fax. 05273 359801,
2. per Brief oder
3. per Mail: Fischereigenossenschaft-Bever@web.de
ihren Anspruch anmelden.
Die Nennung der Gemarkung, Flur und Flurstücksnummern sind/ist erforderlich. Da nur bargeldlos ausgezahlt wird, werden auch die Bankdaten (IBAN-Nr. u. BIC) benötigt.
Beverungen, den 02.12. 2016
Andreas Schmidtmann, 1. Vorsitzender