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Rathaus
15.12.2016

Fischereigenossenschaft "Bever"

Auszahlung von Fischereipachterträgen

Auf Beschluss der Genossenschaftsversammlung der „Fischereigenossenschaft Bever“ vom 15.11.2016 sind Pachterträge an die anspruchsberechtigten Anlieger der

- Bever von der Mündung in die Weser bis zum „Weißen Stein“ (Gemarkungsgrenze Borgholz), sowie an die Anlieger der verpachteten Teilflächen des Pachtbezirkes

- Eselsbaches und Jordan,

auszuzahlen.

Anspruchsberechtigt sind Anlieger ab einer Uferlänge von mind. 10 m. Zur Auszahlung kommen 0,35 € pro lfdm. Uferlänge.

Auszahlungen erfolgen nur an die bei der Genossenschaft bekannten Anlieger. Anspruchsberechtigte können in der Zeit vom 02.01.2017 – 31.01.2017 beim 1. Vorsitzenden Andreas Schmidtmann

1. per Fax. 05273 359801,

2. per Brief oder

3. per Mail: Fischereigenossenschaft-Bever@web.de

ihren Anspruch anmelden.

Die Nennung der Gemarkung, Flur und Flurstücksnummern sind/ist erforderlich. Da nur bargeldlos ausgezahlt wird, werden auch die Bankdaten (IBAN-Nr. u. BIC) benötigt.

Beverungen, den 02.12. 2016

Andreas Schmidtmann, 1. Vorsitzender