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Rathaus
24.05.2016

Information der Friedhofsverwaltung

Den Hinterbliebenen fällt es immer wieder schwer, die Beerdigung eines geliebten Verstorbenen zu organisieren und zu regeln. Vielfach hat der Verstorbene schon zu Lebzeiten hinsichtlich der Bestattungsform, über die Ausgestaltung des Grabes oder die spätere Grabpflege eine Regelung getroffen. Hat der / die Verstorbene keine Wünsche für seine / ihre Beerdigung geäußert, müssen die Hinterbliebenen sich für eine Bestattungsart entscheiden. Nach dem Ablauf der Ruhezeit muss die Grabstelle durch den Grabstättenverantwortlichen wieder abgeräumt werden.

In den letzten Wochen wurde auf den Friedhöfen der Orgelstadt Borgentreich leider immer wieder festgestellt, dass die Grabstelle eingeebnet, aber nicht wieder in den ursprünglichen Zustand zurückversetzt wurde. Abräumen der Grabstelle bedeutet aber, dass die Bepflanzung, die Grableuchte, der Grabschmuck, das Grabmal und die Grabeinfassung, auch die einbetonierten Fundamente, Folien unter Kiesbeeten, komplett entfernt und fachgerecht entsorgt werden müssen. Bei Bedarf ist entsprechend wieder Mutterboden aufzufüllen und die abgeräumte Stelle mit Grassamen einzusäen.

Ist der Grabstättenverantwortliche aus persönlichen oder aus altersbedingten Gründen nicht mehr in der Lage, die Arbeiten selbst auszuführen, muss hier evtl. ein Fachunternehmen auf dessen Kosten beauftragt werden. Bitte, denken Sie daran, das Grabmal ist das Eigentum des Nutzungsberechtigten (Grabstättenverantwortlichen) und in Gänze zu entsorgen. Wie sie weiter damit umgehen, bleibt Ihnen überlassen. Die Orgelstadt Borgentreich muss nach dem Abräumen des Grabfeldes über die abgeräumte Grabstelle informiert werden. Sollten Sie diesbezüglich noch Fragen haben, wenden Sie sich bitte an:

Die Mitarbeiter-/innen nehmen auch die Meldungen hinsichtlich der abgeräumten Grabstelle gern entgegen.